Tarifrunde 2019 für Ärzte an kommunalen Krankenhäusern abgeschlossen
Die Tarifverhandlungen zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und dem Marburger Bund für die rund 54.000 Ärzte an kommunalen Krankenhäusern wurden am 22. Mai 2019 mit einem Einigungspapier abgeschlossen. Danach wurden über mehrere Monate die Tarifvertragstexte verhandelt. Am 26. September 2019 teilte die VKA mit, dass die Änderungstarifverträge freigegeben worden sind.
Tarifeinigung 2019 im Überblick
Das sind die wichtigsten Bestandteile der Tarifeinigung:
- Entgelterhöhung in drei Stufen: ab dem 1. Januar 2019 um 2,5 Prozent, ab dem 1. Januar 2020 um 2 Prozent und ab dem 1. Januar 2021 um weitere 2 Prozent
- Laufzeit der Tarifeinigung: 33 Monate, also bis zum 30. September 2021
- Erhöhung des Einsatzzuschlags im Rettungsdienst und der Kinderbesitzstandszulage
- Erhöhung der Bereitschaftsdienstentgelte
- Zuschlag für Bereitschaftsdienstentgelte in Höhe von 15 Prozent des Stundenentgelts
- Entlastende Regelungen zur Gestaltung von Bereitschaftsdiensten (innerhalb eines Kalenderhalbjahres im Durchschnitt je Monat 4 Bereitschaftsdienste; mehr Bereitschaftsdienste möglich, wenn eine Gefährdung der Patientensicherheit droht)
- Verlässlichkeit der Dienstplangestaltung (Dienstpläne müssen zukünftig spätestens einen Monat im Voraus aufgestellt sein)
- Flexibilitätszuschlag bei kurzfristiger Dienstplanänderung
- Ermöglichung von mindestens 2 freien Wochenenden pro Monat im Durchschnitt eines Kalenderhalbjahres
- Klarere Regelungen zur Planung, Dokumentation und Erfassung der Arbeitszeit (die gesamte Anwesenheit abzüglich der tatsächlich gewährten Pausen gilt als Arbeitszeit)
- Möglichkeit, auf Landesebene Nettolohnoptimierungen zu vereinbaren (z. B. "Jobrad")
- Rechtssichere Anerkennung des Marburger Bundes als ausschließlich zuständige Gewerkschaft
VKA: Akzeptables Ergebnis und Planungssicherheit für die kommunalen Krankenhäuser
Die VKA hatte sich mit dem Tarifabschluss im Mai 2019 zufrieden gezeigt. "Die Arbeitgeberseite ist in schwierigen Verhandlungen bis an die Grenze des Möglichen gegangen und hat ein akzeptables Ergebnis für die kommunalen Krankenhäuser erzielt. Die Erhöhung der Entgelte für Ärztinnen und Ärzte in Höhe von insgesamt 6,64 Prozent, die Einführung eines Flexibilitätszuschlags für die kurzfristige Übernahme von Bereitschaftsdiensten sowie maßgebliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen, beispielsweise bei Wochenendarbeit und Bereitschaftsdiensten, sichern die bereits hohe Attraktivität der Arbeitsplätze für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern weiter ab. Auf der anderen Seite haben wir dafür Sorge getragen, dass die organisatorischen und finanziellen Herausforderungen dieses Tarifabschlusses für die kommunalen Krankenhäuser noch verkraftbar sind.“, teilte der Verhandlungsführer der VKA, Dr. Dirk Tenzer, laut Pressemitteilung vom 22. Mai 2019 mit.
Besonders strittig in den Tarifverhandlungen seien die Forderungen des Marburger Bundes gewesen, die Ärztinnen und Ärzte an zwei Wochenenden pro Monat dienstfrei zu stellen und die Maximalbelastung des Bereitschaftsdienstes für Ärztinnen und Ärzte tarifvertraglich zu fixieren. Im Ringen um einen Ausgleich, der im Ergebnis die Versorgungssicherheit der Patienten und auch die Funktionsfähigkeit der Krankenhäuser sicherstellt, konnten sich die Tarifvertragsparteien darauf verständigen, dass die Ärztinnen und Ärzte an 24 Wochenenden im Kalenderjahr keine Dienste leisten müssen. Übernehmen die Ärztinnen und Ärzte mehr als fünf Bereitschaftsdienste pro Monat, erhalten sie gestaffelte Zuschläge.
„Diese Regelungen berücksichtigen insgesamt die besondere Belastung der Ärztinnen und Ärzte. Die kommunalen Krankenhäuser haben damit jetzt ein innovatives Arbeitsmodell, was sie deutlich von allen anderen Krankenhausträgern in Deutschland abhebt.“, so Verhandlungsführer Dr. Dirk Tenzer.
Der Tarifabschluss enthalte außerdem Regelungen zur vorausschauenden Dienstplanung und klarstellende Regelungen zur Planung, Dokumentation und Erfassung der Arbeitszeit. Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 33 Monate. Damit bestehe nach Ansicht der VKA für die kommunalen Krankenhäuser eine hohe Planungssicherheit.
Marburger Bund mit Ergebnis zufrieden
„Mit der heutigen Einigung verringern wir die Gesamtbelastung der Ärztinnen und Ärzte und schaffen verlässlichere Rahmenbedingungen.“ So kommentierte Rolf Lübke, Verhandlungsführer des Marburger Bundes, das vom Marburger Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) erzielte Tarifergebnis. „Die Verhandlungen waren hart umkämpft. Am Ende haben wir gegen manchen Widerstand der Arbeitgeberseite einen Abschluss erreicht, der wichtige Wegmarken setzt“, betonte Lübke.
Für den Marburger Bund sei das ein bemerkenswerter Erfolg hartnäckiger Tarifarbeit und auch ein Verdienst Tausender von Mitgliedern, die in den vergangenen Wochen an Warnstreiks teilgenommen haben, so Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes. „Natürlich haben wir weitere Wünsche, aber wesentliche Forderungen sind erfüllt. Bei der Arbeitszeiterfassung ist sogar ein Zeitenwechsel gelungen. Das von uns geforderte Prinzip ‚Anwesenheit ist geleistete Arbeitszeit‘ ist nunmehr im Tarifvertrag fest verankert. Die VKA hat auch akzeptiert, dass wir uns nur mit einer rechtssicheren Regelung zufrieden geben, die den Fortbestand des Ärztetarifvertrages trotz Tarifeinheitsgesetz sicherstellt“, erklärte Henke.
Streitpunkt Tarifsicherungsklausel
Hintergrund des Streits um die Tarifsicherungsklausel war das 2015 beschlossene Tarifeinheitsgesetz (TEG), nach dem in einem Betrieb nur der Abschluss der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern gelten soll.
Die VKA äußerte sich während der Tarifverhandlungen wie folgt dazu: "Obwohl der Marburger Bund für die Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Krankenhäusern die stärkste Gewerkschaft ist, hat er darauf bestanden, die Regelungen des TEG abzubedingen. In diesem Zusammenhang hat er verlangt, den Mitgliedskrankenhäusern unter Androhung von Verbandsstrafen bestimmte Inhalte der Arbeitsverträge zu diktieren." Dies hatte die VKA aus Satzungsgründen abgelehnt. Die VKA war aber bereit, dem Anliegen des Marburger Bundes Rechnung zu tragen und hatte Regelungen zum Ausschluss der Verdrängungswirkung des TEG angeboten.
Kritikpunkt der VKA war, dass der Marburger Bund verlange, die Tarifpluralität faktisch abzuschaffen, indem die VKA ihm "Gebietsschutz" verschaffe und sich verpflichten solle, ausschließlich mit dem Marburger Bund Tarifverhandlungen mit Ärzten zu führen. Zunächst verlangte die VKA, dass der Marburger Bund auf Tarifverhandlungen außerhalb des Geltungsbereichs des TV-Ärzte/VKA verzichten müsse. Einen solchen Verzicht hatte der Marburger Bund allerdings abgelehnt.
In diesem Punkt wurden in der letzten Verhandlungsrunde deutliche Fortschritte erzielt: Vor dieser Verhandlungsrunde hatte die VKA bereits verbindlich zugesagt, eine Regelung zu vereinbaren, die eine Verdrängung des Tarifvertrages durch die Anwendung der Kollisionsnorm im Tarifeinheitsgesetz ausschließt.
Anerkannt wurde nun auch die Tarifzuständigkeit des Marburger Bundes für die Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst und anderen kommunalen Diensten. Für diese Gruppe wird es separate Tarifverhandlungen geben, die bis spätestens Ende Oktober dieses Jahres aufgenommen werden sollen.
Die Tarifeinigung vom 22. Mai steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Tarifgremien beider Seiten.
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vielen Dank für Ihren Hinweis. Sie haben recht, dass in der Tarifeinigung vom 22.5.2019 auf das Kalenderhalbjahr abgestellt wird. In der VKA Tarifinfo vom 26.9.2019 heißt es dazu: "Ebenfalls ab Januar 2020 werden den Ärzten mindestens 24 freie Wochenenden pro Jahr zugestanden. Sie haben dann an mindestens zwei Wochenenden (Freitag 21 Uhr bis Montag 5 Uhr) pro Monat im Durchschnitt innerhalb eines Kalenderhalbjahres keine Arbeitsleistung zu erbringen. Eine Ausnahme besteht, wenn eine Gefährdung der Patientensicherheit droht."
Wir werden dies in unserer Meldung präzisieren.
Mit freundlichen Grüßen
Haufe Online Redaktion