Anerkennung von Berufskrankheiten bei Beamten
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigte sich mit dem Fall eines im Ruhestand befindlichen ehemaligen Bediensteten einer Justizvollzugsanstalt.
Der Fall: Beamter kam mit Klebstoffen in Berührung
In den 1990er-Jahren beaufsichtigte der Beamte über einen Zeitraum von ca. zweieinhalb Jahren Gefangene in einem Werksbetrieb, die Bürosessel fertigten. Hierbei wurden zwei lösungsmittelhaltige Klebstoffe verwendet. Spätestens im November 1997 erkrankte der Kläger an Polyneuropathie. Diese Erkrankung wurde bei Exposition zu organischen Lösungsmitteln zum 1. Dezember 1997 in die Liste der Berufskrankheiten der Berufskrankheitenverordnung aufgenommen. Der Kläger begehrt die Anerkennung seiner Erkrankung als Berufskrankheit. Das Verwaltungsverfahren wie auch die Klage in den Vorinstanzen blieben erfolglos.
Keine rückwirkende Anerkennung von Berufskrankheiten
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision zurückgewiesen. Nach den gesetzlichen Regelungen können allein solche Krankheiten als Berufskrankheiten anerkannt werden, die schon zum Zeitpunkt der Erkrankung als Berufskrankheit in Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung aufgenommen sind. Regelungen der gesetzlichen Unfallversicherung, die auch die rückwirkende Anerkennung von Berufskrankheiten ermöglichen, gelten nicht für Beamte. Diese Ungleichbehandlung ist v.a. deswegen gerechtfertigt, weil dem Beamten auch im Falle der vollständigen Dienstunfähigkeit lebenszeitige Versorgungsansprüche zustehen.
Maßgeblicher Zeitpunkt ist die sichere Diagnose der Krankheit
Der maßgebliche Zeitpunkt, wann bei fortlaufenden kumulativen schädlichen Einwirkungen von dem Beginn der Erkrankung auszugehen ist, bestimmt sich danach, wann die Erkrankung sicher diagnostizierbar ist. Dies war bei dem Kläger wenige Wochen vor der Listung der Krankheit als Berufskrankheit der Fall (BVerwG, Urteil v. 10.12.2015, 2 C 46.13).
-
Gewerkschaften fordern Entgelterhöhung von 8 Prozent - Arbeitgeber halten Forderungen für überzogen
36.193
-
Entgelttabelle TV-L
9.221
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
6.047
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
5.262
-
Entgelttabelle TV-V
4.322
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
3.9101
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
3.6092
-
Fünfte Verhandlungsrunde für Krankenhausärzte gescheitert - Urabstimmung über Streik angekündigt
2.123
-
Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
2.047
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
1.981
-
TV-L-Tarifrunde 2023: Tarifverträge veröffentlicht
21.11.2024
-
Personalrat hat keinen Anspruch auf Feststellung eines unangemessen langen Gerichtsverfahrens
19.11.2024
-
Fünfte Verhandlungsrunde für Krankenhausärzte gescheitert - Urabstimmung über Streik angekündigt
18.11.2024
-
Herausforderungen im Personalmanagement der EU
14.11.2024
-
Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Besoldung und Versorgung
07.11.2024
-
Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst - das gilt es zu beachten
06.11.2024
-
Befristung auch ohne Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wirksam
05.11.2024
-
Straßenbahnfahrer wegen bedrohlichem Facebook-Posting gegen Verdi rechtmäßig gekündigt
04.11.2024
-
Verwirkung einer Kündigungsschutzklage
31.10.2024
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
30.10.20242