Hessen prüft Verdachtsfälle auf „Reichsbürger“ im öffentlichen Dienst
Nach einer Sicherheitsprüfung des Verfassungsschutzes im öffentlichen Dienst stehen in Hessen weitere vier Mitarbeiter unter dem Verdacht, der sogenannten Reichsbürger-Bewegung anzugehören. Die Fälle betreffen unter anderem den Schulbereich, wie das Innenministerium in Wiesbaden am Freitag mitteilte. Es gehe um eine befristet Beschäftigte, die nun nicht mehr eingesetzt werde, und eine Beamtin, gegen die das Kultusministerium ein Disziplinarverfahren prüfe. Außerdem stünden zwei Mitarbeiter hessischer Kommunen unter dem Verdacht; ein weiterer vermuteter Fall in dem Bereich habe sich nicht bestätigt. Zuvor hatte der Sender hr-Info über das Ergebnis der Prüfung berichtet.
Verdachtsfälle im Schuldienst und bei der Polizei
Zwei bisher bekannte Verdachtsfälle betreffen Polizisten. Gegen einen der beiden läuft den Angaben zufolge noch ein Disziplinarverfahren, im anderen Fall sei der Verdacht im Zuge der Ermittlungen ausgeräumt worden.
Insgesamt rechne der Verfassungsschutz in Hessen rund 1000 Personen der Szene zu, sie fänden sich in allen Landesteilen, erklärte das Innenministerium. Etwa die Hälfte sei mindestens 50 Jahre alt, nur ein Viertel seien Frauen. Fast 18 Prozent der «Reichsbürger» in Hessen seien rechtsextremistisch in Erscheinung getreten.
84 Personen aus dem Spektrum besäßen Waffenerlaubnisse, 42 davon hätten Waffen. Insgesamt seien 36 Verfahren zur Entziehung von Schusswaffen eingeleitet worden, 14 davon seien abgeschlossen. «Ich bin fest überzeugt, dass Waffen nicht in die Hände von Extremisten gehören», erklärte Innenminister Peter Beuth (CDU). Der Minister verwies auf eine Bundesratsinitiative Hessens zu einer entsprechenden Änderung des Waffenrechts.
Sogenannte Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat an und behaupten stattdessen, das Deutsche Reich bestehe bis heute fort. Die Szene werde weiterhin «sehr genau im Blick» gehalten, sagte Beuth: «Wer sich gegen unsere Demokratie verbündet, mit Fantasie-Dokumenten täuschen will oder sich gar gewaltsam gegen staatliches Handeln zur Wehr setzt, wird zu Recht vom Verfassungsschutz beobachtet.»
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