Verhandlungen zu Ärzten im Öffentlichen Gesundheitsdienst ohne Ergebnis vertagt

Bei den im Mai 2019 abgeschlossenen Verhandlungen für die Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte/ VKA) hatten die Vertragsparteien vereinbart, auch für die Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst zu verhandeln. Für Ärzte, die bei kommunalen Arbeitgebern außerhalb der Krankenhäuser beschäftigt sind, gilt der TVöD (Besonderer Teil Verwaltung). Tarifvertragsparteien sind die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und die Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion.
VKA will einheitliche Regelung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst
„Wir haben bereits bestehende Regelungen im TVöD für die Tätigkeiten der Ärztinnen und Ärzten in den Verwaltungen. Und wir haben ein Interesse daran, einheitliche Regelungen mit unseren Sozialpartnern zu vereinbaren. Mittlerweile liegt uns die Aufforderung von dbb beamtenbund und tarifunion vor, ebenfalls Verhandlungen für Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst führen zu wollen. Das bedeutet, dass wir es für dieselbe Beschäftigtengruppe in unseren Verwaltungen mit unterschiedlichen Akteuren zu tun haben. Die Gewerkschaften sollen ihre Zuständigkeiten unter sich klären oder aber gemeinsam verhandeln.“, sagt Dr. Alexander Dietrich, Vorsitzender des Gruppenausschusses der VKA für Verwaltung und Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite.
Uneinigkeit über Tarifsicherungsvereinbarung
Uneinigkeit herrschte auch in einem weiteren Punkt: Der Marburger Bund interpretiert die im Rahmen der Tarifverhandlungen zum TV-Ärzte/ VKA getroffene Vereinbarung über die Tarifsicherung dahingehend, dass zukünftige Tarifverträge auch außerhalb des Krankenhausbereichs von ihr erfasst werden sollen. „Es handelt sich hierbei um zwei ganz unterschiedliche Felder. Die im Mai erzielte Tarifsicherungsvereinbarung bezieht sich ausdrücklich allein auf die Krankenhäuser, nicht jedoch auf die Verwaltung.“, so VKA-Hauptgeschäftsführer Niklas Benrath.
Hintergrund dessen ist das Tarifvertragsgesetz, nach dem in einem Betrieb, in dem es mehrere Tarifverträge unterschiedlicher Gewerkschaften gibt, der Tarifvertrag zur Anwendung kommt, den die Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb geschlossen hat. Mit der Tarifsicherungsvereinbarung hatte die VKA dem Marburger Bund zugesichert, dass die mit ihm abgeschlossenen Tarifverträge nicht von anderen (etwa mit ver.di abgeschlossenen) Tarifverträgen in den Krankenhäusern verdrängt werden - auch wenn der Marburger Bund mit den Ärzten nur einen geringeren Teil der Beschäftigten eines Betriebes vertritt.
Unterbrechung der Tarifverhandlungen
Aufgrund dieser Sachlage blieben die Verhandlungen ohne Ergebnis. „Wir haben vorgeschlagen, die schwierige Situation in einem gemeinsamen Gespräch mit dem dbb und dem Marburger Bund zu erörtern und zu klären. Dies hat der Marburger Bund brüsk abgelehnt und uns stattdessen mit Arbeitskampfmaßnahmen gedroht. Statt eine Lösung zu suchen, scheint er es bereits jetzt auf eine Eskalation abgesehen zu haben.“, so Dr. Alexander Dietrich.
Marburger Bund kritisiert Unterbrechung der Tarifverhandlungen
Nach Ansicht des Marburger Bundes ist der Verweis der VKA auf den Beamtenbund fehlgeleitet. Zwar sei der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), dem ein Teil der betroffenen Ärztinnen und Ärzte angehören, bis Ende 2017 Mitglied im Beamtenbund gewesen, er habe diesen jedoch wegen andauernder Erfolglosigkeit der Beamtenvertretung verlassen. Ob der Beamtenbund Mitglieder in diesem Bereich organisiere, sei dabei völlig unklar - den Arbeitgebern sei dies aber auch nach eigenem Bekunden weitgehend gleichgültig. Das Verlangen des Beamtenbundes sei ein Vorwand der VKA, die Verhandlungen mit dem Marburger Bund zu unterbrechen und die Sachlage zu klären.
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