Verschiebung der Altersermäßigung für Lehrer ist rechtmäßig
Das entschied der Verwaltungsgerichtshof in mehreren, am Donnerstag in Mannheim veröffentlichten Urteilen. Bisher konnten Lehrer vom 58. Lebensjahr an eine und vom 60. Lebensjahr an zwei Wochenstunden weniger unterrichten. Unter Grün-Rot wurde das aber zum Schuljahr 2014/2015 verändert: Nun sind es eine Stunde weniger ab dem 60. und zwei Stunden weniger ab dem 62. Lebensjahr.
Dagegen hatten zwei Lehrer und eine Lehrerin geklagt. Der Verwaltungsgerichtshof erklärte, bei der «Altersermäßigung» handele es sich um eine freiwillige Fürsorgemaßnahme des Dienstherrn, die gesetzlich nicht vorgeschrieben sei. Aus haushaltsrechtlichen Erwägungen, also bei einem Sparzwang, könne sie angepasst werden, erklärten die Richter. Auch sein keine Übergangsregelung für betroffene Lehrer nötig gewesen. Das Gericht ließ keine Revision gegen die Urteile zu (Az.: 4 S 1579/14, 4 S 2304/14, 4 S 2441/14).
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