Erläuterungen:
Es wird eine sechste Erfahrungsstufe für die oberen Entgeltgruppen eingeführt. Die Stufe 6 für die Entgeltgruppen 9 bis 15 wird drei Prozent über den Entgeltwerten der (um 2,0%, mind. 75 Euro und 2,2% erhöhten) Stufe 5 liegen. Die 3%-ige Erhöhung wird auf zwei Schritte verteilt: 1,5 Prozent zum 1. Januar 2018 und 1,5 Prozent zum 1. Oktober 2018. Da die Dynamisierung von 2,2% zum 1.2.2018 bereits in die Ermittlung der Stufe 6 eingeflossen ist, wird die Stufe 6 zum 1.2.2018 nicht mehr dynamisiert.
Die Stufe 6 wird - wie auch in den Entgeltgruppen 1 bis 8 - nach 5 Jahren in Stufe 5 erreicht. Die zum 31.12.2017 in der Stufe 5 oder in der individuellen Endstufe (Stufe 5+) verbrachte Zeit wird berücksichtigt. Ob ein Beschäftigter in der individuellen Endstufe 5+ in die Stufe 6 "einrückt", hängt davon ab, ob er neben der fünfjährigen Stufenlaufzeit in der Stufe 5 auch ein Tabellenentgelt bezieht, das niedriger ist als das der Stufe 6. Nur in diesem Fall rückt er in die Stufe 6 zum 1.1.2018 oder 1.10.2018 "ein". Sollte er die fünfjährige Stufenlaufzeit noch nicht "voll haben", kommt er lediglich in eine individuelle Zwischenstufe 5+. Sollte er ein höheres Entgelt beziehen als die neue Stufe 6 aufweist, kommt er in eine neue individuelle Endstufe 6+.
Die Entgeltgruppe 15 Ü erhält weiterhin keine Stufe 6.
Besondere Bedeutung hat die Einführung der neuen Stufe 6 bei der Vergütung der Lehrkräfte, insbesondere bei den Lehrkräften, die bereits tariflich die (individuelle) Endstufe ihrer Entgeltgruppe erreicht haben.
Eine Neuregelung wurde bei der "kleinen E 9" im Kompromissweg vereinbart. Das Land Hessen hatte zwar zur Thematik "kleine E 9" im Rahmen der aktuellen Entgeltrunde die Einführung einer Entgeltgruppe 9a mit 6 Stufen (kleine E 9 für Angestellte), Entgeltgruppe 9b mit 6 Stufen (kleine E 9 für Arbeiter) und einer Entgeltgruppe 9c mit 6 Stufen (große E 9) angeboten, die aber bei den Gewerkschaften unter Hinweis auf die bevorstehenden Verhandlungen zur Entgeltordnung auf wenig Interesse stieß. Es konnte daher an dieser Stelle nur der "Minimalkonsens der TdL" vereinbart werden:
Die "kleine Entgeltgruppe 9" im TV-H ergab sich aus der Überleitung von sehr verschiedenen Vergütungsgruppen des BAT und Lohngruppen des MTArb in den TV-H im Jahr 2010. Die Ausdifferenzierung der unterschiedlichen Wertebenen erfolgte innerhalb der Entgeltgruppe 9 in den Stufen. Einige wurden in die reguläre Entgeltgruppe 9 mit damals 5 Erfahrungsstufen und regulären Stufenlaufzeiten übergeleitet, andere in die Entgeltgruppe 9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten (Stufe 2 fünf Jahre, Stufe 3 neun Jahre) und ohne die Möglichkeit in Stufe 5 aufzusteigen.
Für diese Variante der Entgeltgruppe 9 hat sich mit den Jahren umgangssprachlich die Bezeichnung "kleine E 9" (Angestellte) verbreitet. Mit der Eckpunktevereinbarung wird nun für diese "kleine E 9" eine Zulage auf die Stufe 4 eingeführt, die nach 5 Jahren in Stufe 4 erreicht wird. Das entspricht v...