Zwischen ........................................ (Arbeitgeber)
vertreten durch ........................................
und Frau/Herrn .............................. (Beschäftigte/r)
Anschrift: ........................................
geboren am ...............
wird - vorbehaltlich.............................. - folgender
Arbeitsvertrag
geschlossen:
§ 1
Frau/Herr ........................................
wird ab ........................................
auf bestimmte Zeit
als Beschäftigte/r .............................. eingestellt.
Ihr/Ihm werden bis auf Weiteres folgende Aufgaben zugewiesen:
........................................
........................................
§ 2
Frau/Herr .............................. wird
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□ als Vollbeschäftigte/Vollbeschäftigter eingestellt. |
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□ als Teilzeitbeschäftigte/Teilzeitbeschäftigter.
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□ mit ............... v.H. der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines entsprechenden Vollbeschäftigten eingestellt. |
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□ mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von .......... Stunden befristet eingestellt. |
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Die/Der Teilzeitbeschäftigte ist im Rahmen begründeter dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet.
§ 3
Das Arbeitsverhältnis ist befristet mit Sachgrund gemäß § 14 Abs. 1 TzBfG bzw. § 21 BEEG/§ 6 PflegeZG i.V.m. § 30 TV-L.
Befristungsgrund:
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□ zur Erprobung bis zum ......................... |
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□ im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium, um den Übergang des Beschäftigten in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern bis zum .................... |
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□ auf Wunsch des Mitarbeiters wegen ......................... bis zum .................... |
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□ Vergütung aus Haushaltsmitteln, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind bis zum .................... |
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□ Zur Vertretung des/der erkrankten Kollegen/in ......................... bis zur Wiederaufnahme der Tätigkeit von Frau/Herrn ......................... bzw. ihrem/seinem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis, längstens bis zum .................... |
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□ Zur Vertretung der im Mutterschutz befindlichen Frau ......................... bis zum .................... |
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□ Zur Vertretung des/der in Elternzeit befindlichen Kollegen/in ......................... bis zum .................... Im Fall der vorzeitigen Beendigung der Elternzeit nach § 16 Abs. 3 Satz 2 und § 16 Abs. 4 BEEG endet das Vertragsverhältnis zum Ende der Elternzeit, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung der/des Beschäftigten hiervon. |
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□ Zur Vertretung des/der in Urlaub befindlichen Kollegen/in ......................... bis zum .................... |
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□ Zur Vertretung des/der in Sonderurlaub befindlichen Kollegen/in ......................... bis zum .................... |
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□ Zur Vertretung des/der in Pflegezeit befindlichen Kollegen/in ......................... bis zum .................... |
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□ Zur Vertretung des/der Kollegen/in ......................... wegen .............................. bis zum .................... |
In allen Fällen der Vertretung behält sich der Arbeitgeber im Fall des Ausscheidens der/des zu Vertretenden das Recht vor, über die Besetzung des Arbeitsplatzes und die Anforderungen hieran neu zu entscheiden.
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□ Zur Durchführung folgenden Projekts: .............................. bis .................... |
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□ Zur zeitweiligen Aushilfe bis .................... Grund der Aushilfe ist ........................................ |
Der/die Beschäftigte wird auf seine/ihre Verpflichtung nach § 38 Abs. 1 SGB III hingewiesen, sich spätestens 3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunkts und dem Ende des Arbeitsverhältnisses weniger als 3 Monate, hat sich der/die Beschäftigte innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts zu melden. Zur Wahrung der 3-Monats- bzw. 3-Tages-Frist genügt auch eine Anzeige (telefonisch, schriftlich, E-Mail, Telefax) unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunkts bei der Agentur für Arbeit, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht führt zur Verhängung der Sperrfrist von einer Woche nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, Abs. 6 SGB III.
Weiterhin ist der/die Beschäftigte verpflichtet, bereits frühzeitig vor der Beendigung dieses Beschäftigungsverhältnisses eigenverantwortlich nach einer Beschäftigung zu suchen (§ 2 Abs. 5 Nr. 2 SGB III).
§ 4
Die Beschäftigung erfolgt
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□ in .............................. (Arbeitsort) |
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□ an verschiedenen Orten |
§ 5
Für das Arbeitsverhältnis gelten
- der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L),
- der Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Überg...