Entscheidungsstichwort (Thema)

Eingruppierung eines Angestellten im handwerklichen Erziehungsdienst

 

Orientierungssatz

1. Ein Gruppenleiter in einer Werkstatt für Behinderte, dessen Tätigkeit die Förderung, Erziehung und Betreuung der Behinderten in der Arbeitsgruppe ist, wird auch durch eine sonderpädagogische Zusatzausbildung nicht zum Erzieher im Sinne der besonderen Tätigkeitsmerkmale für die Angestellten im Sozial- und Erziehungsdienst.

2. Berufung eingelegt unter Aktenzeichen 9 Sa 1238/93.

 

Normenkette

BAT § 22

 

Fundstellen

EzBAT §§ 22, 23 BAT F2, VergGr Vb Nr 3 (ST1)

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