Fordern Sie den Beschäftigten auf, am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses ihm überlassene Arbeitsmittel (z. B. Schlüssel, Dienst-Handy, Laptop, Dienstwagen) an den Arbeitgeber zurückzugeben.

Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses enden in der Regel auch die Besitzrechte des Beschäftigten an den Arbeitsmitteln. Hat der Arbeitgeber dem Beschäftigten zur Verrichtung der Tätigkeit Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt, so muss der Beschäftigte diese bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses an den Arbeitgeber zurückgeben.

 
Hinweis

Vorschüsse, Darlehen etc. nicht vergessen!

Bitte prüfen Sie, ob Vorschüsse, Darlehen etc. noch abzurechnen sind und veranlassen Sie das Notwendige!

Der EDV-Abteilung ist der Austritt mitzuteilen, damit entsprechende Nutzerrechte und Passwörter "zurückgesetzt" werden können.

Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge