Beauftragte, Beauftragter des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur |
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Direktorin, Direktor bei der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg |
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Direktorin, Direktor des Brandenburgischen Landesbetriebes für Liegenschaften und Bauen |
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[Ab 01.08.2024: Direktorin, Direktor des Kommunalen Versorgungsverbandes Brandenburg] [1] |
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Direktorin, Direktor des Zentraldienstes der Polizei |
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Kanzlerin, Kanzler der Universität Potsdam |
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[Ab 01.08.2024: Leitende Direktorin, Leitender Direktor 1)] [2] |
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Leitende Parlamentsrätin, Leitender Parlamentsrat[3] |
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Polizeivizepräsidentin, Polizeivizepräsident |
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Präsidentin, Präsident des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg[5] |
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Präsidentin, Präsident des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit |
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Präsidentin, Präsident des Landesamtes für Bauen und Verkehr |
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Präsidentin, Präsident des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe |
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Präsidentin, Präsident des Landesbetriebes für Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg |
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Vizepräsidentin, Vizepräsident |
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[Ab 01.08.2024: 1) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16, B 2. Nur für Beamtinnen und Beamte in kreisfreien Städten und Landkreisen, in denen das Amt der Hauptverwaltungsbeamtin, des Hauptverwaltungsbeamten in die Besoldungsgruppe B 7 eingestuft ist.] [8]
1)[9] [Ab 01.08.2024: 2)] Der Amtsbezeichnung kann ein Zusatz beigefügt werden, der auf die Dienststelle oder sonstige Einrichtung hinweist, der die Amtsinhaberin oder der Amtsinhaber angehört. Der Zusatz "und Professorin" oder "und Professor" darf beigefügt werden, wenn die Leiterin oder der Leiter der Dienststelle oder sonstigen Einrichtung diesen Zusatz in der Amtsbezeichnung führt.
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