Am 29.3.2023 hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Freistellungsanspruchs für den Partner oder die Partnerin nach der Entbindung und zur Änderung anderer Gesetze im Bereich der familienbezogenen Leistungen (Familienstartzeit-Gesetz) vorgelegt. Geplant ist, dass dieser Referentenentwurf im November 2023 im Kabinett beraten wird. Ein Regierungsentwurf liegt bisher nicht vor. Mit einem Inkrafttreten ist frühestens im ersten Halbjahr 2024 zu rechnen.

Der Zweck des Gesetzes ist ein doppelter: Zum einen geht es um den Gesundheitsschutz der Frau in den ersten zwei Wochen nach der Entbindung, zudem soll die gemeinsame Sorge der Eltern für das Kind in den ersten zwei Wochen nach der Entbindung gefördert werden. So sagte die Bundes-familienministerin Lisa Paus (Zeit online v. 25.4.2023): "Wir wissen aus vielen Umfragen, dass die meisten Paare, wenn sie Kinder bekommen, den Wunsch haben, das Familienleben partnerschaftlich zu organisieren. Aber die Realität ist dann oft eine andere, viele fallen in alte Muster zurück. Deswegen ist diese erste Phase mit einem Kind ganz wichtig, um die eigene Rolle in dieser neuen Situation zu finden. Der Anspruch auf zwei Wochen Freistellung durch die Familienstartzeit soll es ermöglichen, dass sich Frauen nach der Geburt regenerieren können. Damit stärken wir den Gesundheitsschutz der Frau. Eine Freistellung analog zum Mutterschutz stellt das sicher. Es gibt in dieser Zeit den vollen Lohnausgleich."

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