Wie schon erwähnt, muss die Überleitung manuell vorgenommen werden, da es kein Überleitungs-Rechenprogramm für das DRK gibt.
Die unter Ziff. 3.1.1.1 aufgelisteten 6 Schritte für jeden Mitarbeiter durchzuführen und zu rechnen ist mühsam; dies soll durch die folgenden Arbeitshilfen erleichtert werden.
Die nachfolgenden Tabellen enthalten für jede Vergütungsgruppe ein eigenes Tabellenblatt. In der Kopfzeile ist die Zuordnung der Vergütungsgruppe zur Entgeltgruppe (nach der Zuordnungstabelle) bereits enthalten.
In der linken Tabellenspalte sind die Eintrittsjahre aufgelistet, Eintritt jeweils zwischen dem 1.1. und 31.12. Es muss also nur das Eintrittsjahr gesucht werden und schon ergibt sich aus Spalte 2 die anrechenbare Beschäftigungszeit.
Aus Spalte 3 ergibt sich die Überleitung in die jeweilige Stufe (die Absenkung um eine Stufe ist hier bereits berücksichtigt).
In den weiteren Spalten ist das Datum des nächsten und der weiteren Stufenaufstiege genannt, wobei hier die Verlängerung der Verweildauer bereits berücksichtigt ist.
Wenn ein Mitarbeiter z. B. der Vergütungsgruppe VII = Entgeltgruppe 5 eine Beschäftigungszeit von 12 Jahren hat und in die Entgeltgruppe 4 übergeleitet wird, muss er in der Entgeltgruppe 4 nicht wie üblich 4 Jahre, sondern + 2 Jahre, also 6 Jahre verweilen, daher ist sein nächster Aufstieg in die Stufe 5 am 1.1.2013.
- Verg.gr. X = Entgeltgruppe 2
- Verg.gr. IX b nach Aufstieg aus X = Entgeltgruppe 2
- Verg.gr. IX b mit ausstehendem Aufstieg nach IX a = Entgeltgruppe 2
- Verg.gr. IX b mit ausstehendem Aufstieg nach VIII = Entgeltgruppe 2
- Verg.gr. IXa = Entgeltgruppe 2
- Verg.gr. VIII mit ausstehendem Aufstieg nach VII = Entgeltgruppe 3
- Verg.gr. VIII ohne Aufstieg nach VII = Entgeltgruppe 3
- Verg.gr. VIII nach Aufstieg aus IX b = Entgeltgruppe 3
- Verg.gr. VII nach Aufstieg aus VIII = Entgeltgruppe 5
- Verg.gr. VII ohne Aufstieg nach VI b = Entgeltgruppe 5
- Verg.gr. VII mit ausstehendem Aufstieg nach VI b = Entgeltgruppe 5
- Verg.gr. VIb nach Aufstieg aus VII = Entgeltgruppe 6
- Verg.gr. VIb ohne Aufstieg nach Vc = Entgeltgruppe 6
- Verg.gr. VIb mit ausstehendem Aufstieg nach Vc = Entgeltgruppe 6
- Verg.gr. Vc mit ausstehendem Aufstieg nach Vb = Entgeltgruppe 8
- Verg.gr. Vc nach Aufstieg aus VIb = Entgeltgruppe 8
- Verg.gr. Vc ohne Aufstieg nach Vb = Entgeltgruppe 8
- Verg.gr. Vb ohne Aufstieg nach IVb = Entgeltgruppe 9
- Verg.gr. Vb mit ausstehendem Aufstieg nach IVb = Entgeltgruppe 9
- Verg.gr. Vb nach Aufstieg aus Vc = Entgeltgruppe 9
- Verg.gr. Va mit ausstehendem Aufstieg nach IVb ohne weiteren A. nach IVa = Entgeltgruppe 9
- Verg.gr. Va ohne Aufstieg nach IVb = Entgeltgruppe 9
- Verg.gr. IV b ohne Aufstieg nach IV a = Entgeltgruppe 9
- Verg.gr. IV b nach Aufstieg aus V b = Entgeltgruppe 9
- Verg.gr. IV b nach Aufstieg aus V a ohne weiteren A. nach IV a = Entgeltgruppe 9
- Verg.gr. IVb mit ausstehendem Aufstieg nach IVa = Entgeltgruppe 10
- Verg.gr. IVa ohne Aufstieg nach III = Entgeltgruppe 10
- Verg.gr. IVa nach Aufstieg aus IVb = Entgeltgruppe 10
- Verg.gr. IVa mit ausstehendem Aufstieg nach III = Entgeltgruppe 11
- Verg.gr. III ohne Aufstieg aus IVa = Entgeltgruppe 11
- Verg.gr. III ohne Aufstieg nach IIa = Entgeltgruppe 11
- Verg.gr. III mit ausstehendem Aufstieg nach IIa = Entgeltgruppe 12
- Verg.gr. IIa nach Aufstieg aus III = Entgeltgruppe 12
- Verg.gr. IIa ohne Aufstieg nach Ib = Entgeltgruppe 13
- Verg.gr. IIa mit ausstehendem Aufstieg nach Ib = Entgeltgruppe 14
- Verg.gr. Ib nach Aufstieg aus IIa = Entgeltgruppe 14
- Verg.gr. Ib ohne Aufstieg nach Ia = Entgeltgruppe 14
- Verg.gr. Ia = Entgeltgruppe 15
- Verg.gr. Ia mit Aufstieg aus Ib = Entgeltgruppe 15
- Verg.gr. I = Entgeltgruppe 15 Ü