Die Organisationsstrukturen von Kommunalverwaltungen werden in Dezernatsverteilungsplänen, Aufgabengliederungsplänen und Geschäftsverteilungsplänen dokumentiert. Die Organisation der Ämter und die Verknüpfung der einzelnen Stellen ergibt sich aus den Geschäftsverteilungsplänen. Während Geschäftsverteilungspläne Aufgaben lediglich umfassend beschreiben, lassen sich aus den auf dieser Grundlage erstellten Arbeitsplatzbeschreibungen die konkreten auszuübenden Tätigkeiten des Angestellten bestimmen.
Der Geschäftsverteilungsplan in Verbindung mit der Arbeitsplatzbeschreibung benennt die auszuübenden Tätigkeiten und grenzt damit Tätigkeiten aus, die sich der Angestellte "selbst an Land zieht".
Da die Arbeitsplatzbeschreibung im Regelfall Grundlage für die Bewertung von Angestelltenarbeitsplätzen ist, sollte ihrer Erstellung die erforderliche Aufmerksamkeit gewidmet werden. Sie sollte folgende Informationen enthalten:
- Organisatorische Einordnung des Arbeitsplatzes, d.h. Zuordnung zum Amt, Sachgebiet, Abteilung sowie die Funktion des Angestellten. Sofern der Stelleninhaber eine herausgehobene Funktion innehat, sollte darauf eingegangen werden, bei welchen Einzeltätigkeiten es sich um eventuell besonders verantwortliche Tätigkeiten handelt oder welche Tätigkeiten sich als solche von besonderer Schwierigkeit und Bedeutung darstellen.
- Systematische Darstellung aller Aufgaben, die dem Arbeitsplatzinhaber nicht nur vorübergehend übertragen bzw. zugeordnet werden.
Vertretungstätigkeiten, die nicht auf Dauer übertragen werden, fließen in die Bewertung nicht ein. Vertretungstätigkeiten sind also nur dann anzugeben und werden in die tarifliche Bewertung für die Eingruppierung einbezogen, wenn sie dem Angestellten auf Dauer, z.B. durch Festhalten im Geschäftsverteilungsplan, übertragen sind.
- Auflistung aller wesentlichen Tätigkeiten einschließlich der Zusammenhangstätigkeiten , die zur Aufgabenerfüllung, d.h. zum Arbeitsergebnis führen. Ganz wichtig ist hierbei, dass die Einzeltätigkeiten unter Angabe der entsprechenden Zeitanteile angeführt werden. Hilfsweise besteht die Möglichkeit, die Häufigkeit des Anfallens der einzelnen Tätigkeiten zu nennen.
- Auflistung der zu beachtenden und anzuwendenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
- Darstellung der Unterstellungsverhältnisse, soweit erforderlich.
- Entscheidungs-, Bewirtschaftungs-, Anordnungsbefugnisse.
- Besondere Anforderungen des Arbeitsplatzes.
Formular einer Arbeitsplatzbeschreibung
Beschreibung aller anfallenden Arbeitsvorgänge
nach § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 – 5 BAT
Lfd. Nr. |
Arbeitsvorgang* |
Zeitanteil in v.H.** |
Bewertung (nicht ausfüllen) |
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* Anzugeben sind auch die für die Aufgabenerledigung erforderlichen Fachkenntnisse und Fähigkeiten
** Einzutragen sind die genauen zeitlichen Anteile an der gesamten Tätigkeit