Die Entgeltgruppen 4 und 7 waren nach den Zuordnungstabellen der Anlagen 2 und 4 TVÜ-Bund nur im Arbeiterbereich belegt. Diese Entgeltgruppen werden nun auch dem Bereich der Angestellten eröffnet.

Die Entgeltgruppe 4 ist i. d. R. nun auch für frühere Angestellte in den Fällen vorgesehen, in denen nach den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage 1a zum BAT/BAT-O ein kurzer Aufstieg von Vergütungsgruppe VIII nach VII möglich gewesen wäre.

 
Praxis-Beispiel

Beispiel zu EG 4: Beschäftigte in der Tätigkeit von Logopäden (Abschn. D, VIII mit 3-jährigem Aufstieg nach VII – jetzt Entgeltordnung Teil III 21.6)

 
vorhandene, übergeleitete Beschäftigte am 30.9.2005 nach Anlage 2 TVÜ-Bund EG 5 nach Anlage 2 TVÜ-Bund (sobald Aufstieg erreicht)
neue Eingruppierungsfälle ab 1.10.2005 (übergeleitete und neue Beschäftigte) nach Anlage 4 TVÜ-Bund EG 3 (ohne Stufe 6) nach Anlage 4 TVÜ-Bund
Einstellung ab 1.1.2014 Entgeltordnung zum TVöD (Bund) EG 4 (Teil III Abschn. 21.6)

Weitere Beispiele

Tätigkeiten, die bei Beschäftigten als ehemals Angestellte eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung erfordern und die bisher der Entgeltgruppe 3 zugeordnet waren, werden nunmehr der Entgeltgruppe 5 zugeordnet.

[1] Mit Wirkung zum 1.3.2018 nunmehr der EG 5 zugeordnet aufgrund Änderungsvertrag Nr. 6 vom 18.4.2018.
[2] Mit Wirkung zum 1.3.2018 nunmehr der EG 5 zugeordnet aufgrund Änderungsvertrag Nr. 6 vom 18.4.2018
[3] Mit Wirkung zum 1.3.2018 nunmehr der EG 5 zugeordnet aufgrund Änderungsvertrag Nr. 6 vom 18.4.2018

Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge