Die Entgeltgruppen 4 und 7 waren nach den Zuordnungstabellen der Anlagen 2 und 4 TVÜ-Bund nur im Arbeiterbereich belegt. Diese Entgeltgruppen werden nun auch dem Bereich der Angestellten eröffnet.
Die Entgeltgruppe 4 ist i. d. R. nun auch für frühere Angestellte in den Fällen vorgesehen, in denen nach den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage 1a zum BAT/BAT-O ein kurzer Aufstieg von Vergütungsgruppe VIII nach VII möglich gewesen wäre.
Beispiel zu EG 4: Beschäftigte in der Tätigkeit von Logopäden (Abschn. D, VIII mit 3-jährigem Aufstieg nach VII – jetzt Entgeltordnung Teil III 21.6)
vorhandene, übergeleitete Beschäftigte am 30.9.2005 | nach Anlage 2 TVÜ-Bund | EG 5 nach Anlage 2 TVÜ-Bund (sobald Aufstieg erreicht) |
neue Eingruppierungsfälle ab 1.10.2005 (übergeleitete und neue Beschäftigte) | nach Anlage 4 TVÜ-Bund | EG 3 (ohne Stufe 6) nach Anlage 4 TVÜ-Bund |
Einstellung ab 1.1.2014 | Entgeltordnung zum TVöD (Bund) | EG 4 (Teil III Abschn. 21.6) |
Weitere Beispiele
- Fernsprecher (Teil IV Abschn. 7),
- Beschäftigte in der Tätigkeit von Diätassistentinnen (Teil III Abschn. 21.3)[1],
- Desinfektoren mit Prüfung (Teil III Abschn. 21.2),
- Masseure und medizinische Bademeister (Teil III Abschn. 21.7)[2],
- Beschäftigte in der Tätigkeit von Ergotherapeuten (Teil III Abschn. 21.4)[3].
Tätigkeiten, die bei Beschäftigten als ehemals Angestellte eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung erfordern und die bisher der Entgeltgruppe 3 zugeordnet waren, werden nunmehr der Entgeltgruppe 5 zugeordnet.
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