Um festzustellen, ob der TVöD auf ein Arbeitsverhältnis anwendbar ist, muss geprüft werden, ob Arbeitgeber und Beschäftigte unter den Geltungsbereich des TVöD fallen.
Dabei ist zu unterscheiden zwischen
- dem zeitlichen Geltungsbereich
- dem räumlichen Geltungsbereich
- dem betrieblichen Geltungsbereich
- und dem persönlichen Geltungsbereich
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