Um festzustellen, ob der TVöD auf ein Arbeitsverhältnis anwendbar ist, muss geprüft werden, ob Arbeitgeber und Beschäftigte unter den Geltungsbereich des TVöD fallen.

Dabei ist zu unterscheiden zwischen

  • dem zeitlichen Geltungsbereich
  • dem räumlichen Geltungsbereich
  • dem betrieblichen Geltungsbereich
  • und dem persönlichen Geltungsbereich

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