Rundschreiben des BMI v. 30.11.2006 betreffs Stufen der Entgelttabelle nach § 16 TVöD (Bund)

Hier: Maßnahmen zur Gewinnung besonders qualifizierter Fachkräfte für Forschungseinrichtungen des Bundes

Bezug: Mein Rundschreiben vom 10. Oktober 2005 - D II 2 - 220 000/61

Um die Gewinnung besonders qualifizierter Fachkräfte im Bereich der wissenschaftlichen Forschung zu gewährleisten, bin ich im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen damit einverstanden, dass in Bundeseinrichtungen mit eigenem Forschungsanteil von mindestens 10 v.H. zur Personalgewinnung für den betreffenden Forschungsbereich bei Neueinstellungen ab dem 1. Dezember 2006 nach folgenden Maßgaben verfahren wird:

Bei der Neueinstellung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern können Zeiten, die diese Beschäftigten in anderen öffentlich geförderten Forschungseinrichtungen, an Hochschulen oder in der Privatwirtschaft verbracht haben und die für die Einstellung förderlich waren (Vordienstzeiten), bei der Stufenzuordnung angerechnet werden.

Diese Regelung gilt auch für sonstige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn sie im Rahmen der Planung, Vorbereitung, Durchführung, Aus- und/oder Bewertung von Forschungsvorhaben einen wesentlichen Beitrag leisten und ohne die Anerkennung der Vordienstzeiten aufgrund der unmittelbaren Wettbewerbslage mit der Wirtschaft nicht gewonnen werden könnten.

Zusätzliche Haushaltsmittel für die oben dargestellten Maßnahmen können nicht bereitgestellt werden. Ein etwaiger Mehrbedarf ist im jeweiligen Behördenkapitel zu erwirtschaften.

Dieses Rundschreiben ersetzt mein Rundschreiben vom 10. Oktober 2005 - D II 2 - 220 000 / 61 (Maßnahmen zur Gewinnung besonders qualifizierter Fachkräfte für Forschungseinrichtungen des Bundes); dieses wird deshalb aufgehoben.

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