Die Fortzahlung des Tabellenentgelts und der monatlichen Zulagen erfolgt im Krankheitsmonat.

Der "Tagesdurchschnitt" je Krankheitstag – der Ausgleich für die nicht ständigen Entgeltbestandteile (vielfach noch immer wie im früheren Tarifrecht BAT als "Aufschlag" für Krankheitstage bezeichnet) – ist zeitversetzt im übernächsten Kalendermonat auszuzahlen (§ 24 Abs. 1 Satz 4 TVöD/TV-L/TV-H).

Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?