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Höhergruppierung nach Stellenhöherbewertung BAG, Urteil v. 25.1.2024, 6 AZR 363/22 Wird eine Stelle zu einem bestimmten Stichtag höher bewertet, werden Beschäftigte zu diesem Zeitpunkt höhergruppiert (§ 17 Abs. 4 TVöD/TV-L). Dies gilt auch dann, wenn die maßgebliche Tätigkeit gleichbleibend ist und Beschäftigte durch die Stichtagsregelung Stufenlaufzeiten verlieren.  
Stufenzuordnung nach Wiedereinstellung LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 15.3.2024, 12 Sa 719/23 Im Rahmen einer Wiedereinstellung bei demselben Arbeitgeber ist bei der Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 S. 2 TV-L eine zuvor anerkannte Stufenlaufzeit zwingend zu berücksichtigen. Hat der Arbeitgeber vormals bspw. förderliche Zeiten anerkannt, sind diese bei der Wiedereinstellung als einschlägige Berufserfahrung anzurechnen. Wiedereinstellung bei demselben Dienstgeber im TV-L: Erfahrungsstufe bleibt erhalten
Eingruppierung Gruppenleiter (TV-L) BAG, Urteil v. 24.1.2024, 4 AZR 114/23 Gruppenleiter bei Gerichten oder Staatsanwaltschaften i.S.d EG 9b TV-L sind nur solche Beschäftigte, denen die Koordination der Geschäftsabläufe innerhalb einer großen (!) Geschäftsstelle/Serviceeinheit übertragen ist. Bei der Zuordnung von 5,87 Vollzeitstellen handelt es sich nicht um die Leitung einer großen Serviceeinheit.  
Überleitung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst, § 29e TVÜ-Länder BAG, Urteil v. 25.1.2024, 6 AZR 119/23 § 29e TVÜ-Länder macht die Überleitung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst nicht von deren vorheriger Antragstellung abhängig. Tarifvertragliche Änderungen dürfen nicht nur Vorteile, sie können – in den Grenzen des Rückwirkungsverbots – auch Nachteile für die Arbeitnehmer enthalten. § 29e TVÜ-Länder verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz, soweit die Vorschrift zu einer unterschiedlichen Eingruppierung und damit einer unterschiedlichen Vergütung zwischen den in die S-Entgeltgruppen übergeleiteten Fachkräften führt.  
Stufenzuordnung nach KraftfahrerTV Bund BAG, Urteil v. 22.2.2024, 6 AZR 133/23 Die bei der Einstellung erforderliche Stufenzuordnung erfolgt auch für Kraftfahrer stets auf der Grundlage des § 16 Abs. 2 TVöD (Bund). Darum können insoweit, sofern nicht die Voraussetzungen des § 16 Abs. 2 Satz 4 TVöD (Bund) vorliegen, höchstens drei Jahre einschlägiger Berufserfahrung berücksichtigt werden.  
Vorzeitige Beendigung nach § 47 TV-L BAG, Urteil v. 21.3.2024, 6 AZR 174/23 Eine Tätigkeit im Sanitätsdienst des Justizvollzugsdienstes im Sinne des § 47 Nr. 3 TV-L, die zu einem Anspruch auf vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Gewährung einer Übergangszahlung führt, erfordert überwiegendes Arbeiten "am Patienten selbst". Die Arbeit als medizinisch-technischer Laborassistent ist hiervon nicht umfasst.  

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