EG Tätigkeitsmerkmal EG TVÜ Anlage
Teil I Entgeltordnung Teil I Anlage 1a zum BAT 2[*] 4
12

Beschäftigte der Entgeltgruppe 11,

deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 11 heraushebt.

III / 1a → IIa / 10 (5 Jahre)

Angestellte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst, deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Vergütungsgruppe IV a Fallgruppe 1a heraushebt.
12 12
11

Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 1,

deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 1 heraushebt.

IVa / 1a → III / 1b (4 Jahre)

Angestellte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Vergütungsgruppe IVb Fallgruppe 1a heraushebt.
11 11
10

Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 1,

deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 1 heraushebt.

IVa / 1b (ohne Aufstieg)

Angestellte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Vergütungsgruppe IVb Fallgruppe 1a heraushebt.
10 10
9b

Fgr. 1

Beschäftigte der Fallgruppe 2 oder 3, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Fallgruppe 2 oder 3 heraushebt, dass sie besonders verantwortungsvoll ist.

IVb / 1a (ohne Aufstieg)

Angestellte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Vergütungsgruppe Vb Fallgruppe 1a heraushebt, das sie besonders verantwortungsvoll ist.
9
(groß)
9
(groß)

Fgr. 2

Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
ohne    

FGr. 3

Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst,

deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbständige Leistungen erfordert.

Vb / 1b → I Vb / 1b (4 Jahre)

Angestellte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Vergütungsgruppe Vb Fallgruppe 1a heraushebt, das sie mindestens zu einem Drittel besonders verantwortungsvoll ist.
9
(groß)
9
(groß)

Vb / 1a → I Vb / 2 (6 Jahre)

Angestellte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbständige Leistungen erfordert.
9
(groß)
9
(groß)

* Die Tätigkeitsmerkmale der früheren Lohngruppen 8 mit Aufstieg nach 8a und 9 sind als spezielle Tätigkeitsmerkmale in den Teilen III bis VI der Entgeltordnung vereinbart worden.

[*] Angaben nach erfolgtem Aufstieg

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