Im Teil II Abschn. 20 Unterabschn. 1 und 3 der Anlage A für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst wurden die Eingruppierungsmerkmale der Leiterinnen um die Wohnheime/Tagesstätten für erwachsene Menschen mit Behinderungen erweitert.
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