Teilzeitarbeit im Juli, August, September (Werte TVöD-VKA)
Eine bisher vollzeitbeschäftigte, in Entgeltgruppe 8, Stufe 3, eingruppierte Mitarbeiterin der Stadtverwaltung entbindet am 21.4.2024. Die Mitarbeiterin nimmt in unmittelbarem Anschluss an die bis 16.6.2024 dauernde Mutterschutzfrist Elternzeit bis zum 31.10.2026 in Anspruch.
Am 1.7.2024 nimmt die Mitarbeiterin bei ihrem bisherigen Arbeitgeber eine Teilzeitarbeit mit 15 Wochenstunden auf. Das Tabellenentgelt beträgt 1.395,65 EUR (3.628,68 EUR × 15/39). Die Reduzierung der Arbeitszeit ist befristet bis zum Ende der Elternzeit am 31.10.2026. Am 1.11.2026 kehrt sie zu ihrer früheren Vollzeitbeschäftigung zurück.
Berechnung der Jahressonderzahlung 2024:
Für 2024 steht die volle Jahressonderzahlung zu. Aufgrund der Teilzeitbeschäftigung kommt es nicht zu einer Verminderung der Jahressonderzahlung.
Der Bemessung der Jahressonderzahlung wird jedoch – da wir uns im Jahr der Geburt des Kindes befinden – nicht das in den Monaten Juli, August, September 2024 tatsächlich erzielte Teilzeiteinkommen in Höhe von durchschnittlich 1.395,65 EUR zugrunde gelegt. Vielmehr steht die Jahressonderzahlung zu in Höhe von 84,51 % des in den Monaten Juli, August, September 2024 bei fiktiver Vollzeitbeschäftigung durchschnittlich erzielten Entgelts. Dies sind:
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Juli 2024: |
3.628,68 EUR |
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August 2024: |
3.628,68 EUR |
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September 2024: |
3.628,68 EUR |
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10.886,04 : 3 |
= 3.628,68 EUR, davon 84,51 % = 3.066,60 EUR |