Beantragung einer Zahlstellennummer ab 2018 elektronisch

Zur Durchführung des Zahlstellen-Meldeverfahrens ist eine Zahlstellennummer erforderlich. Diese wurde bislang mit einem Vordruck bei den Krankenkassen beantragt. Ab dem 1.1.2018 müssen Zahlstellennummern elektronisch beantragt werden.

Die Gewährung eines Versorgungsbezuges (z. B. Betriebsrente) ist bei gesetzlich Krankenversicherten der Krankenkasse zu melden. Diese prüft, ob Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abzuführen sind und meldet der Zahlstelle die entsprechenden Informationen. Für dieses Zahlstellen-Meldeverfahren ist ein eindeutiges Ordnungskriterium zu verwenden: die Zahlstellennummer. Mit dem 6. SGB IV-Änderungsgesetz ist die Beantragung einer Zahlstellennummer neu geregelt worden. Danach ist eine Beantragung mit einem Vordruck künftig unzulässig. Stattdessen muss der Antrag auf Vergabe ab dem 1.1.2018 über ein Abrechnungsprogramm oder über eine maschinelle Ausfüllhilfe gestellt werden.

Beantragung auf elektronischem Wege

Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die Beantragung einer Zahlstellennummer nicht mehr mit einem Vordruck bei der Krankenkasse, sondern auf elektronischem Wege direkt beim Spitzenverband der Krankenkassen erfolgen. Auf Grund der schrittweisen Umsetzung der Neuregelung verblieb es im Jahr 2017 zunächst beim Papierantrag, der weiterhin an die Krankenkasse zu senden war.

Elektronischer Antrag über Ausfüllhilfe

Zur Umsetzung der geforderten elektronischen Beantragung sind nun die entsprechenden Weichen gestellt worden. Die maschinelle Ausfüllhilfe sv.net ist um die Möglichkeit der elektronischen Beantragung einer Zahlstellennummer erweitert worden. Wird eine Zahlstellennummer benötigt, ist eine einmalige kostenlose Registrierung in sv.net erforderlich.

Antrags- und Vergabeverfahren

Bislang musste der Papierantrag der Zahlstelle auf Vergabe einer Zahlstellennummer an die Krankenkasse gesandt werden. Diese hat die eingehenden Papieranträge an die ITSG weitergereicht, die seit dem 1.1.2017  das Antrags- und Vergabeverfahren durchführt. Der neue elektronische Antrag geht nicht mehr an die Krankenkassen, sondern wird direkt der ITSG zugestellt.

Elektronischer Antrag über andere Wege möglich         

Andere Anbieter von Ausfüllhilfen können die elektronische Beantragung gleichermaßen in ihre Systeme integrieren. Ferner haben auch Anbieter von (Zahlstellen-)Abrechnungsprogrammen die Möglichkeit, das elektronische Antragsverfahren aufzunehmen.

Rückmeldung der Zahlstellennummer in Papier und in maschineller Form

Wie bislang bereits wird die ITSG die Zahlstellennummer vergeben und die Zahlstelle über die vergebene Zahlstellennummer informieren. Diese Information erfolgt weiterhin in Papierform. Zusätzlich erfolgt bei sv.net auf den elektronischen Antrag eine elektronische Rückantwort.

Erweiterung der Grundsätze zum Zahlstellen-Meldeverfahren

Das neue elektronische Verfahren zur Beantragung einer Zahlstellennummer über ein zertifiziertes Entgelt- bzw. Zahlstellenabrechnungsprogramm oder einer maschinellen Ausfüllhilfe ist in den Grundsätzen zum Zahlstellen-Meldeverfahren i. d. F. ab dem 1.1.2018 aufgenommen worden. Die Grundsätze wurden am 18.12.2017 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt und sind zwischenzeitlich publiziert. 


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