Deutsch-ukrainisches Sozialversicherungsabkommen wurde unterzeichnet

Wozu gibt es Sozialversicherungsabkommen?
Sozialversicherungsabkommen sind völkerrechtliche Verträge, die zwischen Staaten geschlossen werden und das Sozialversicherungsrecht der beteiligten Staaten koordinieren. In der Regel enthalten Sozialversicherungsabkommen Regelungen zum Erwerb von Rentenansprüchen, zur Zahlung von Renten in den jeweiligen Staaten sowie zur Anerkennung von Vorversicherungszeiten. Ziel der Sozialversicherungsabkommen ist es, Doppelversicherungen zu vermeiden. Hierfür beinhalten die Abkommen Zuständigkeitsregelungen bei Entsendungen, die dazu führen, dass für bestimmte Zeiträume die Rechtsvorschriften des Entsendestaates weiter angewandt werden.
Deutsch-ukrainisches Abkommen in der Renten- und Unfallversicherung
Das deutsch-ukrainische Abkommen gilt für alle deutschen und ukrainischen Staatsangehörigen sowie für Personen, deren Rechte sich von diesen Personen ableiten. Das deutsch-ukrainische Abkommen bezieht sich auf den Bereich der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung. Sobald eine Person vom Abkommen erfasst wird, gelten für die Person im Bereich der Renten- und Unfallversicherung ausschließlich die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates.
Zusammenrechnung von Rentenversicherungszeiten
Im deutsch-ukrainischen Abkommen ist geregelt, dass sowohl die in Deutschland als auch die in der Ukraine zurückgelegten Versicherungszeiten für die Erfüllung von Leistungsansprüchen, insbesondere für die Erfüllung von Vorversicherungszeiten, berücksichtigt werden können.
Zahlungen von Renten
Weiterhin sieht das deutsch-ukrainische Abkommen vor, dass sowohl Renten der gesetzlichen Rentenversicherung als auch Unfallrenten in uneingeschränkter Höhe in den jeweils anderen Staat geleistet werden können.
Regelungen für entsandte Arbeitnehmer
Wird eine in Deutschland beschäftigte Person in die Ukraine entsandt, muss geprüft werden, ob es sich bei der Tätigkeit in der Ukraine um eine Entsendung im Sinne des Abkommens handelt. Ist dies der Fall, gelten für die Person im Bereich der Renten- und Unfallversicherung ausschließlich die deutschen Rechtsvorschriften. Zur Vermeidung von Doppelversicherungen wurde weiterhin im Abkommen geregelt, dass in diesen Fällen auch im Bereich der Arbeitsförderung ausschließlich die deutschen Rechtsvorschriften weiter gelten. Eine zusätzliche Absicherung nach ukrainischen Rechtsvorschriften ist in diesen Bereichen nicht vorgesehen.
Entsendung in die Ukraine: Dauer
Grundsätzlich kann eine Person für die Dauer von bis zu 24 Monaten in die Ukraine entsandt werden. In dieser Zeit gelten für die entsandte Person die deutschen Rechtsvorschriften weiter. Dies gilt selbst dann, wenn bereits zu Beginn feststeht, dass die Person länger in der Ukraine eingesetzt wird.
Ausnahmevereinbarung
Nicht immer führen die Regelungen des deutsch-ukrainischen Abkommens zum gewünschten Ergebnis. Gelten für einen Arbeitnehmer die ukrainischen Rechtsvorschriften, da beispielsweise die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht erfüllt sind, kann eine Ausnahmevereinbarung beim GKV-Spitzenverband, DVKA beantragt werden. Sollte der Ausnahmevereinbarung zugestimmt werden, können für den Arbeitnehmer weiterhin ausschließlich die deutschen Rechtsvorschriften angewendet werden.
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