Wie werden Betriebsveranstaltungen steuerlich behandelt?


Entgelt-Quiz zu Betriebsveranstaltungen

In unserem Entgelt-Quiz in Zusammenarbeit mit der Lohnabrechnungsexpertin Birgit Ennemoser können Sie Ihr Wissen testen – zu aktuellen wie auch zu Grundlagenthemen der Lohnabrechnung. In diesem Teil geht es um Betriebsveranstaltungen.

Im Entgelt-Quiz geht es in diesem Serienteil um Betriebsveranstaltungen.

Quizfragen Teil 5: Betriebsveranstaltungen
 

Aufgabe 1:

Die Schwarzwald AG lädt alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihres Unternehmens per Aushang am schwarzen Brett zu einem "Sommerfest" auf eine Neckarfahrt mit Musik und Tanz ein. Handelt es sich hier um eine Betriebsveranstaltung?

O ja
O nein


Aufgabe 2:

Die Krakauer Wurstwaren GmbH lädt alle Arbeitnehmer ihres Unternehmens per Aushang am schwarzen Brett zu einem "Familiennachmittag“ ein. Das Programm (Clowns,  Märchenaufführung, Hüpfburg, Malwettbewerb) ist bewusst auf Familien mit Kindern zugeschnitten.

2.1. Handelt es sich hier um eine Betriebsveranstaltung?

O ja
O nein

2.2. Wie würden Sie eine Versteuerung vornehmen?

O als Betriebsveranstaltung bis 110 Euro steuerfrei
O als Event nach § 37 b EStG

2.3. Für die Veranstaltung fielen Kosten von 15.000 Euro an. 100 Beschäftigte mit 75 Angehörigen nahmen an der Veranstaltung teil. Machen Sie einen Vorschlag für eine Versteuerung dazu.


Aufgabe 3:

Die Ebenhoch AG lädt jährlich alle Arbeitnehmer, die in dem betreffenden Jahr ein rundes Jubiläum feiern, zu einer Jubilarfeier ein. Neben den Jubilaren sind auch jeweils der Betriebsrat, die Vorgesetzten und der engste Kollegenkreis der Jubilare eingeladen. Kann diese Veranstaltung als Betriebsveranstaltung Ansatz finden?

O ja
O nein


Aufgabe 4:

Die Krümel KG lädt alle Arbeitnehmer ihres Unternehmens per Aushang am schwarzen Brett zu einer "Weihnachtsfeier" in einen eigens dafür angemieteten Saal einer nahe gelegenen Gaststätte ein. Da Teile des Betriebes im Zweischichtbetrieb produzieren, führt der Arbeitgeber für die Mitarbeiter der Spät- und Nachtschicht tags zuvor eine gesonderte Weihnachtsfeier am Nachmittag durch.

4.1. Handelt es sich hier um eine Betriebsveranstaltung?

O ja
O nein

4.2. Wie würden Sie die Gesamtkosten von 10.000 Euro mit einer Teilnehmerzahl von 50 lohnsteuerlich beurteilen?


Aufgabe 5:

Die Wurmbach GmbH & Co. KG lädt alle Arbeitnehmer des Unternehmens per Aushang am schwarzen Brett zu einer "Weihnachtsfeier" in einen eigens dafür angemieteten Saal einer nahe gelegenen Gaststätte ein. Zusätzlich zu dieser Veranstaltung lädt der Arbeitgeber bestimmte leitende Angestellte des Unternehmens nebst Partnerin beziehungsweise Partner namentlich zu einer gesonderten Veranstaltung mit der Geschäftsführung ein. Ist die Veranstaltung als Betriebsveranstaltung steuerlich ansetzbar?

O ja
O nein


Aufgabe 6:

Der Betriebsrat lädt alle Arbeitnehmer eines Unternehmens per Aushang am schwarzen Brett zu einer Betriebsversammlung  gemäß §§ 42 ff. BetrVG in einen eigens dafür angemieteten Saal einer nahe gelegenen Gaststätte ein. Handelt es sich im steuerlichen Sinne um eine Betriebsveranstaltung?

O ja
O nein


Aufgabe 7:

An einem Betriebsausflug nehmen 40 Arbeitnehmer teil. Die Aufwendungen des Arbeitgebers betrugen:

netto UStbrutto
Bus mit Fahrer

200,00

32,00

232,00

Eintrittskarten Musical

2.300,00

368,00

2.668,00

Abendessen mit Getränken

1.700,00

271,00

1.971,00

4.871,00

Wie würden Sie die lohnsteuerliche Bewertung vornehmen? Sehen Sie Lösungsalternativen für die Versteuerung?


Aufgabe 8:

Bei der Weihnachtsfeier findet eine Verlosung für die Arbeitnehmer statt. Wie handhaben Sie die Kosten für die Gewinne und Lose lohnsteuerlich?


Aufgabe 9:

Gibt es sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen aus einer Betriebsveranstaltung oder kann es diese geben?


Lösungen Teil 5

Aufgabe 1:

Die Schwarzwald AG lädt alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihres Unternehmens per Aushang am schwarzen Brett zu einem "Sommerfest" auf eine Neckarfahrt mit Musik und Tanz ein. Handelt es sich hier um eine Betriebsveranstaltung?

X ja, sofern in dem Jahr nicht mehr als zwei Veranstaltungen je Arbeitnehmer Berücksichtigung finden sollten.
O nein


Aufgabe 2:

Die Krakauer Wurstwaren GmbH lädt alle Arbeitnehmer ihres Unternehmens per Aushang am schwarzen Brett zu einem "Familiennachmittag“ ein. Das Programm (Clowns,  Märchenaufführung, Hüpfburg, Malwettbewerb) ist bewusst auf Familien mit Kindern zugeschnitten.

2.1. Handelt es sich hier um eine Betriebsveranstaltung?

X ja, sofern in dem Jahr nicht mehr als zwei Veranstaltungen je Arbeitnehmer Berücksichtigung finden sollten.
O nein

2.2. Wie würden Sie eine Versteuerung vornehmen?

X als Betriebsveranstaltung bis 110 Euro steuerfrei
O als Event nach § 37 b EStG

2.3. Für die Veranstaltung fielen Kosten von 15.000 Euro an. 100 Beschäftigte mit 75 Angehörigen nahmen an der Veranstaltung teil. Machen Sie einen Vorschlag für eine Versteuerung dazu.

Lösung: Die Versteuerung könnte wie folgt aussehen:

Es gilt, die Kosten von 15.000 Euro auf alle 175 Teilnehmenden aufzuteilen. Das heißt, jeder hätte einen Betrag von 85,71 Euro und verbliebe erst einmal unter den 110,- Euro steuerfrei.

Wenn wir dann die Angehörigen zuordnen, dann werden die Kosten, die den Freibetrag übersteigen, pauschal versteuert. Angenommen jeder bringt nur einen Partner beziehungsweise eine Partnerin mit. Dann würden für diese die Kosten mit 171,42 Euro anzusetzen sein. Davon sind 110,- Euro frei, daher sind 61,42 Euro je Beschäftigtem pauschal zu versteuern.


Aufgabe 3:

Die Ebenhoch AG lädt jährlich alle Arbeitnehmer, die in dem betreffenden Jahr ein rundes Jubiläum feiern, zu einer Jubilarfeier ein. Neben den Jubilaren sind auch jeweils der Betriebsrat, die Vorgesetzten und der engste Kollegenkreis der Jubilare eingeladen. Kann diese Veranstaltung als Betriebsveranstaltung Ansatz finden?

X ja, sofern in dem Jahr nicht mehr als zwei Veranstaltungen je Arbeitnehmer Berücksichtigung finden sollten.
O nein


Aufgabe 4:

Die Krümel KG lädt alle Arbeitnehmer ihres Unternehmens per Aushang am schwarzen Brett zu einer "Weihnachtsfeier" in einen eigens dafür angemieteten Saal einer nahe gelegenen Gaststätte ein. Da Teile des Betriebes im Zweischichtbetrieb produzieren, führt der Arbeitgeber für die Mitarbeiter der Spät- und Nachtschicht tags zuvor eine gesonderte Weihnachtsfeier am Nachmittag durch.

4.1. Handelt es sich hier um eine Betriebsveranstaltung?

X ja, wenn abteilungsbezogen immer alle Mitarbeiter geladen wurden, darf auch eine Aufteilung auf die Abteilungen/Bereiche erfolgen.
O nein

4.2. Wie würden Sie die Gesamtkosten von 10.000 Euro mit einer Teilnehmerzahl von 50 lohnsteuerlich beurteilen?

Lösung: Die Gesamtkosten von 10.000 Euro wären auf die 50 Mitarbeiter aufzuteilen, das heißt 10.000 Euro / 50 Mitarbeiter = 200 Euro. Die Versteuerung würde dann mit 200 Euro - 110 Euro je Veranstaltung mit 90 Euro pauschal versteuert werden.


Aufgabe 5:

Die Wurmbach GmbH & Co. KG lädt alle Arbeitnehmer des Unternehmens per Aushang am schwarzen Brett zu einer "Weihnachtsfeier" in einen eigens dafür angemieteten Saal einer nahe gelegenen Gaststätte ein. Zusätzlich zu dieser Veranstaltung lädt der Arbeitgeber bestimmte leitende Angestellte des Unternehmens nebst Partnerin beziehungsweise Partner namentlich zu einer gesonderten Veranstaltung mit der Geschäftsführung ein. Ist die Veranstaltung als Betriebsveranstaltung steuerlich ansetzbar?

O ja
X nein, eine Veranstaltung lediglich für die Führungskräfte gilt nicht als Betriebsveranstaltung, da nicht alle Mitarbeiter eines Bereiches dazu Zugang haben. Die leitenden Angestellten gelten nicht als eine Gruppe von Mitarbeitern.


Aufgabe 6:

Der Betriebsrat lädt alle Arbeitnehmer eines Unternehmens per Aushang am schwarzen Brett zu einer Betriebsversammlung  gemäß §§ 42 ff. BetrVG in einen eigens dafür angemieteten Saal einer nahe gelegenen Gaststätte ein. Handelt es sich im steuerlichen Sinne um eine Betriebsveranstaltung?

O ja
X nein, eine Betriebsversammlung gilt nicht als Betriebsveranstaltung. Wenn diese allerdings gekoppelt wäre mit einer Veranstaltung im Nachgang und einem guten Abendessen oder dergleichen, dann könnten die Voraussetzungen für eine Betriebsveranstaltung erfüllt sein - wenn alle Arbeitnehmer dazu geladen wurden.


Aufgabe 7:

An einem Betriebsausflug nehmen 40 Arbeitnehmer teil. Die Aufwendungen des Arbeitgebers betrugen:

netto UStbrutto
Bus mit Fahrer

200,00

32,00

232,00

Eintrittskarten Musical

2.300,00

368,00

2.668,00

Abendessen mit Getränken

1.700,00

271,00

1.971,00

4.871,00

Wie würden Sie die lohnsteuerliche Bewertung vornehmen? Sehen Sie Lösungsalternativen für die Versteuerung?

Lösung: Die Gesamtaufwendungen inklusive Mehrwertsteuer betrugen pro Teilnehmer 121,78 Euro (4.871,00 Euro / 40 Teilnehmer).

Somit wären bei jedem Teilnehmer 11,78 Euro als geldwerter Vorteil (GWV) zu erfassen und zu versteuern.

Lösungsalternativen könnten sein:

  1. Anwendung der Pauschalversteuerung: 4.871,00 Euro x 25% = 1.217,75 Euro (+ Soli + Kirche)
  2. Nettolohnversteuerung, das heißt Hochrechnung der 11,78 Euro je Mitarbeiter: Der Arbeitgeber trägt dabei die Lohnsteuer und die Sozialversicherung für den Arbeitnehmer.
  3. Nettolohnabzug von 11,78 Euro bei jedem Teilnehmer bei der nächsten   Lohn- und Gehaltsabrechnung. Hierdurch wird die Freigrenze nicht überschritten (121,78 Euro - 11,78 Euro = 110,00 Euro) und es fällt im Ergebnis kein GWV an


Aufgabe 8:

Bei der Weihnachtsfeier findet eine Verlosung für die Arbeitnehmer statt. Wie handhaben Sie die Kosten für die Gewinne und Lose lohnsteuerlich?

Lösung: Die Steuerpflicht der Losgewinne ist danach zu beurteilen, ob alle an der Betriebsveranstaltung teilnehmenden Arbeitnehmer beteiligt werden oder ob die Verlosung nur einem bestimmten Personenkreis vorbehalten bleibt.

Bei einer Verlosung nur für bestimmte Arbeitnehmer würden die Gewinne bei diesen Verlosungen eine Gegenleistung für ein bestimmtes Verhalten des Arbeitnehmers darstellen und als sonstiger Bezug zum Arbeitslohn gehören. Bei einer Verlosung für alle Arbeitnehmer gehören Losgewinne als übliche Geschenke bei den üblichen Betriebsveranstaltungen nicht zum Arbeitslohn. Ein GVW fließt dem Arbeitnehmer somit nicht zu

Losgewinne bis zu 40 Euro bleiben steuerfrei (s.a. R 19.5 Abs. 6 LStR). Die Aufwendungen für die Losgewinne bis zu 40 Euro sind den Aufwendungen für den äußeren Rahmen der Betriebsveranstaltung zuzurechnen und somit in die Prüfung der 110-Euro-Grenze einzubeziehen. Werden auch Losgewinne von größerem Wert, das heißt Bruttowerte von über 40 Euro, verlost, ist der Wert dieser Gewinne dem einzelnen Arbeitnehmer als Sachgeschenk zuzurechnen

Alternativ könnte eine Versteuerung nach § 37 b EStG für die Gewinner und eine Pauschalierung mit 30 Prozent Ansatz finden. Wichtig zu beachten ist, dass hier Sozialversicherungspflicht entsteht.


Aufgabe 9:

Gibt es sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen aus einer Betriebsveranstaltung oder kann es diese geben?

Lösung: Solange eine Betriebsveranstaltung pauschal versteuert werden kann oder steuerfrei verbleibt, sind keine sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen zu befürchten. Ausgenommen davon sind nicht fristgerecht erfolgte Pauschalierungen. Grundlage dazu ist, dass gemäß Sozialversicherungsentgeltverordnung die Pauschalierung der Lohnsteuer bis zum 28. Februar des Folgejahres erfolgen muss, ansonsten würde trotz Pauschalierung Sozialversicherungspflicht für die Summen entstehen.


Zur Autorin: Birgit Ennemoser ist mit mehr als 25 Jahren praktischer Erfahrung in den verschiedenen Sparten des Personalwesens vorrangig beratend sowie als Trainerin, Seminarleiterin und Autorin tätig. Seit 2009 leitet sie das Geschäftsfeld Personal Services der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Rechtsberatung Auren in Stuttgart.


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Schlagworte zum Thema:  Betriebsveranstaltung, Freibetrag, Entgelt, Lohnsteuer