Nicht vergessen: SV-Beitragsnachweis und SV-Beiträge

In wenigen Tagen müssen die Beitragsnachweise bei den Krankenkassen vorliegen (25.7.2012) sowie die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt sein (27.7.2012).
Die Beiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem das Arbeitsentgelt erzielt wird. Bereits 2 Arbeitstage vor dem Fälligkeitstermin muss der Beitragsnachweis des Arbeitgebers als Basis für die Beitragszahlung bei der Krankenkasse vorliegen.
Fälligkeit bereits um 0.00 Uhr
Die Beitragsnachweise müssen der jeweiligen Einzugsstelle (Krankenkasse) bereits zu Beginn des Fälligkeitstages (d. h. um 0.00 Uhr) vorliegen. Ein Eintreffen des Beitragsnachweises erst während des Fälligkeitstages ist nicht fristgerecht. Gleiches gilt auch für den Fälligkeitstermin des Gesamtsozialversicherungsbeitrags.
Rechtzeitig überweisen - Arbeitgeber ist in der Pflicht
Die Beitragszahlung (Gesamtsozialversicherungsbeitrag) ist eine Bringschuld. Der Arbeitgeber trägt das Risiko des Zahlungsweges. Er muss bei der rechtzeitigen Übermittlung eventuelle Verzögerungen auf dem Bankweg mit einkalkulieren. Der Arbeitgeber haftet bei Zahlungsverzug für die Folgen.
-
Neue Grenzen bei Minijobs und Midijobs zum 1. Januar 2025
7.812
-
Änderungen bei Lohnsteuertabellen und Programmablaufplänen für 2025
7.4022
-
Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftsfreunde
6.2491
-
Kind krank? Gesetzliche Regelungen zu Freistellung und Entgeltfortzahlung
5.912
-
Für Betriebsveranstaltungen gilt ein Freibetrag von 110 Euro
5.575
-
Elektrodienstwagen: Aufladen im Betrieb und zuhause
5.57040
-
Steuerliche Förderung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
5.500
-
Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmende bis zu 60 Euro steuerfrei
5.077
-
Was passiert bei Überschreiten der Minijob-Grenze?
4.919
-
Sachbezugswerte für Mahlzeiten im Jahr 2025 und mehr
4.787
-
Keine erste Tätigkeitsstätte bei Leiharbeit
13.03.2025
-
Pauschalversteuerung einer Betriebsveranstaltung
10.03.2025
-
Steuerliche Regeln bei mehreren Betriebsveranstaltungen im Jahr
10.03.2025
-
Definition: Was gilt als Betriebsveranstaltung?
10.03.2025
-
Unfallversicherungsschutz bei Betriebsveranstaltungen
10.03.2025
-
Für Betriebsveranstaltungen gilt ein Freibetrag von 110 Euro
10.03.2025
-
Aktuelle Urteile zur Betriebsveranstaltung: Voraussetzungen und Freigrenze
10.03.2025
-
Jahresarbeitsentgeltgrenze: Besonderheiten in der Elternzeit
05.03.202524
-
Rentenversicherungspflicht: Befreiung für Minijobs rechtzeitig anzeigen
03.03.2025
-
Lohnsteuerliche Behandlung von unbezahltem Urlaub
27.02.2025