Definition: Was gilt als Betriebsveranstaltung?


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Betriebsveranstaltung: Definition und Abgrenzung

Egal ob Weihnachtsfeier oder Sommerfest – bei Betriebsveranstaltungen sind steuer- und versicherungsrechtliche Aspekte zu beachten. Aber was zählt überhaupt als Betriebsveranstaltung und welche Regeln gelten für den Teilnehmerkreis?

Nicht jede Veranstaltung des Arbeitgebers erfüllt automatisch den Begriff der Betriebsveranstaltung. Ein Blick auf die Begriffsdefinition.

Betriebsveranstaltung: Definition

Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter. Ob die Veranstaltung vom Arbeitgeber, dem Betriebsrat oder dem Personalrat durchgeführt wird, ist unerheblich. Beispiele für Betriebsveranstaltungen sind:

  • Betriebsausflüge,
  • Sommerfeste,
  • Weihnachtsfeiern,
  • Jubiläumsfeiern.

Teilnehmerkreis einer Betriebsveranstaltung

Als Teilnehmende an der Betriebsveranstaltung kommen in Betracht:

  • aktive Mitarbeitende,
  • ehemalige Mitarbeitende,
  • Leiharbeitnehmende,
  • Arbeitnehmende anderer konzernangehöriger Unternehmen,
  • Praktikanten, Referendare und ähnliche Personen sowie
  • Begleitpersonen.

Achtung: Eine Betriebsveranstaltung liegt nur vor, wenn der Teilnehmerkreis sich überwiegend aus Betriebsangehörigen, deren Begleitpersonen und gegebenenfalls Leiharbeitnehmenden oder Arbeitnehmenden anderer Unternehmen im Konzernverbund zusammensetzt.

Betriebsveranstaltung muss allen Betriebsangehörigen offen stehen

Voraussetzung für die Gewährung des steuerlichen Freibetrags ist, dass die Betriebsveranstaltung allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offen steht. Ausnahmen sind möglich, wenn sich die Begrenzung des Teilnehmerkreises nicht als eine Bevorzugung bestimmter Arbeitnehmergruppen darstellt. Als begünstigte Betriebsveranstaltungen sind deshalb auch solche Veranstaltungen anzuerkennen, die zum Beispiel

  • jeweils nur für eine Organisationseinheit des Betriebs wie zum Beispiel einer Abteilung durchgeführt werden, sofern alle Mitarbeitende dieser Organisationseinheit an der Veranstaltung teilnehmen können.
  • nur für alle im Ruhestand befindlichen früheren Arbeitnehmenden des Unternehmens veranstaltet werden (Pensionärstreffen).
  • nur für solche Mitarbeitenden durchgeführt werden, die bereits im Unternehmen ein rundes Dienstjubiläum gefeiert haben oder feiern (Jubilarfeiern).

Kürzlich entschied der BFH, dass für die Pauschalbesteuerung die Betriebsfeier nicht allen offenstehen muss. Lesen Sie hierzu mehr im Kapitel "Betriebsveranstaltung muss für Pauschalbesteuerung nicht allen offenstehen".


Lesetipp:

Abgrenzung von Betriebsveranstaltung und Repräsentationsveranstaltung

Abgrenzung von Betriebsveranstaltung und Incentive-Veranstaltung