Maschinelle Anforderung von Gesonderten Meldungen bei Krankenkassen
Bislang wurden Arbeitgeber von der Rentenversicherung mit einem Vordruck aufgefordert, eine Gesonderte Meldung abzugeben. Dieses Papierverfahren wird dieses Jahr nach und nach überführt in ein maschinelles Anforderungsverfahren. Das maschinelle Verfahren soll nun auch auf Krankenkassen übertragen werden. Zunächst wird aber das Kosten-/Nutzenverhältnis in Augenschein genommen.
Gesonderte Meldung für zeitnahe Rentenbewilligung
Bei der Bearbeitung eines Rentenantrages fehlen in der Regel die Entgelte des aktuellen Jahres, da diese erst mit der Abmeldung gemeldet werden. Da die Abmeldung erst nach Rentenbeginn erfolgt, müssen Rentner möglicherweise eine Zeit ohne Entgelt und Rente überbrücken. Mit der Gesonderten Meldung wird dies verhindert. Der Arbeitgeber meldet nach Aufforderung die im laufenden Jahr bereits gezahlten Entgelte. Die noch fehlenden Entgelte bis zum Rentenbeginn werden vom Rentenversicherungsträger auf Grundlage einer Hochrechnung ermittelt.
Maschinelle Anforderung bei Arbeitgebern seit diesem Jahr möglich
Die Aufforderung zur Abgabe der Gesonderten Meldung erfolgt bislang durch den Rentenversicherungsträger mit dem Vordruck R0250. Seit diesem Jahr besteht die Möglichkeit, dass die Aufforderung maschinell erfolgt. Hierfür ist eine einmalige Registrierung mit dem Abrechnungsprogramm erforderlich.
Maschinelle Anforderung bei Krankenkassen ebenfalls möglich
Bezieht der Rentenantragsteller Krankengeld, wird derzeit die Krankenkasse mit dem Vordruck R0252 zur Abgabe einer Gesonderten Meldung aufgefordert. Diese manuelle Anforderung soll gleichermaßen abgelöst werden durch ein maschinelles Anforderungsverfahren.
Startschuss in der letzten Besprechung zum gemeinsamen Meldeverfahren
Im Rahmen der gemeinsamen Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 28.2.2018 unterbreitete die Rentenversicherung einen entsprechenden Vorschlag. Die Krankenkassenvertreter begrüßten den Vorschlag, wollten aber zunächst noch keine finale Zusage geben.
Gemeinsame Prüfung von Aufwand und Nutzen
Zunächst, so die Krankenkassen, müssten die Voraussetzungen und die Kosten für die Umsetzung eines maschinellen Anforderungsverfahrens geprüft werden. Nach ersten Erkenntnissen werden pro Jahr nur rund 20.000 Gesonderte Meldungen von den Krankenkassen abgegeben. Insoweit wird bis zum Sommer im Rahmen einer Arbeitsgruppe quasi eine Machbarkeitsstudie erstellt.
Gute Erfahrungen mit der Bundesagentur für Arbeit (BA)
Im Rahmen dieser Machbarkeitsstudie werden sicherlich die guten Erfahrungen mit der BA einfließen. Denn zwischen Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht die maschinelle Anforderung von Gesonderten Meldungen schon seit gut 10 Jahren. Bezieht der Rentenantragsteller Arbeitslosengeld, schickt der Rentenversicherungsträger eine maschinelle Anforderung zur BA-Zentrale nach Nürnberg und im Handumdrehen ist die Gesonderte Meldung im Rentenversicherungskonto.
Schrittweiser Einstieg in das Verfahren für Krankenkassen möglich
Die Rentenversicherung hat das Angebot mit der Möglichkeit verknüpft, dass Krankenkassen nach und nach in das Verfahren einsteigen können. Abhängig von der Entscheidung einer jeden einzelnen Krankenkasse erfolgt dann künftig eine Anforderung der Gesonderten Meldung über die Bestandssysteme oder weiterhin per Papiervordruck mit der Post.
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