Festlegungen zur Ausgestaltung der neuen Meldepflichten für Arbeitgeber
Arbeitgeber dürfen Meldungen nur mit einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm oder einer maschinellen Ausfüllhilfe abgeben. In der Systemprüfung wird festgestellt, ob die Programme gewisse Mindestanforderungen erfüllen und inwiefern bestimmte Meldeverfahren zusätzlich angeboten werden dürfen. Über den Umfang und den Zeitpunkt entscheiden die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung. Zu den neuen elektronischen Verfahren sind in der Besprechung zum gemeinsamen Meldeverfahren am 28.6.2017 folgende Beschlüsse gefasst worden.
Maschinelle Anforderung Gesonderter Meldungen
Möchte der Arbeitnehmer seinen Rentenbescheid möglichst zeitnah erhalten, kann der Rentenversicherungsträger den Arbeitgeber zur Abgabe einer Gesonderten Meldung (Abgabegrund 57) auffordern. Diese Aufforderung erfolgt derzeit in Papierform (Vordruck R0250). Eigentlich sollte das Verfahren am 1.1.2017 starten. Der Rentenversicherungsträger ist seit diesem Zeitpunkt gesetzlich verpflichtet, Gesonderte Meldungen maschinell anzufordern. Durch technische Unwägbarkeiten hat der Arbeitgeber jetzt erst ab dem 1.7.2017 die Möglichkeit, sich an dem elektronischen Verfahren anzumelden, sofern seine Software diese Möglichkeit schon unterstützt. Zu welchem Zeitpunkt das elektronische Verfahren für alle Arbeitgeber verpflichtend wird, legt die Sozialversicherung derzeit fest.
Keine Regelung zum optionalen rvBEA-Verfahren
Seit dem 1.1.2017 besteht die gesetzliche Grundlage, Entgeltbescheinigungen an die Rentenversicherung elektronisch zu erstellen und zu versenden. Doch auch hier gibt es Verzögerungen in der technischen Umsetzung. Insoweit konnte zu diesem Verfahren keine Aussage getroffen werden, wann mit einer Umsetzung in den Entgeltabrechnungsprogrammen gerechnet werden kann.
Maschinelles Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1
Ab dem 1.1.2018 kann die A1-Bescheinigung (Entsendung in das EU-Ausland) elektronisch bei den ausstellenden Stellen beantragt werden. Ab dem 1.7.2018 werden bei einer elektronischen Beantragung die A1-Bescheinigung (oder die Ablehnung des Antrags) maschinell zurückgesandt. Zum 1.1.2019 wird das Verfahren für Arbeitgeber verpflichtend und soll auch verpflichtend in alle Entgeltabrechnungsprogramme aufgenommen werden.
Ergebnisniederschrift wird für Ende Juli erwartet
Die Veröffentlichung der Niederschrift zur Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens vom 28.6.2017 ist vom GKV-Spitzenverband für Ende Juli geplant.
-
Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftsfreunde
8.6341
-
Steuerliche Förderung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
7.866
-
Für Betriebsveranstaltungen gilt ein Freibetrag von 110 Euro
6.465
-
Inflationsausgleichsprämie läuft Ende 2024 aus
6.332
-
Was passiert bei Überschreiten der Minijob-Grenze?
6.285
-
Aussteuerung beim Krankengeld: Arbeitslosengeld, Meldungen und der Umgang mit Einmalzahlungen
5.904
-
Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmende bis zu 60 Euro steuerfrei
5.476
-
Elektrodienstwagen: Aufladen im Betrieb und zuhause
5.24840
-
So bleiben Sonn- und Feiertagszuschlag sowie Nachtzuschlag steuerfrei
4.7266
-
Steuerfreie Übernahme von Kinderbetreuungskosten durch den Arbeitgeber
4.30611
-
Arbeitnehmerentsendung: Arbeitslohnbesteuerung nach DBA
20.11.2024
-
Die 183-Tage-Regelung
20.11.2024
-
Wirtschaftlicher Arbeitgeber im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens
20.11.2024
-
Arbeitslohnaufteilung im Lohnsteuerabzugsverfahren
20.11.2024
-
Geplantes Steuerfortentwicklungsgesetz bringt lohnsteuerliche Änderungen
20.11.2024
-
Die neuen Jahresarbeitsentgeltgrenzen für 2025
19.11.2024
-
Kleinere Geschenke als Sachbezug bis zu 50 Euro steuerfrei
18.11.2024
-
Geschenke: Lohnsteuerpauschalierung nach § 37b EStG
18.11.2024
-
Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmende bis zu 60 Euro steuerfrei
18.11.2024
-
Geschenke und Aufmerksamkeiten: Grenze für Streuwerbeartikel
18.11.2024