Senioren im Bundesfreiwilligendienst
Einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) können grundsätzlich Menschen jeden Alters leisten. Aus der Praxis heraus treten daher auch für die Entgeltabrechner Fragen auf, über die man sich zuvor nie Gedanken machen musste. Denn nicht wenige der BFD-Leistenden (Bufdis) sind rüstige Altersrentner und Versorgungsempfänger.
Versicherungsfreiheit bei Rentenbezug?
Daraus ergeben sich einige versicherungsrechtliche Besonderheiten: In der Rentenversicherung sind diese Personen aufgrund des Rentenbezuges in der Regel versicherungsfrei. Ungeachtet der Versicherungsfreiheit hat der Arbeitgeber in diesen Fällen seinen Beitragsanteil zu zahlen - das ist bei Bufdis nicht anders als bei allen anderen arbeitenden Altersrentnern. Das gilt ebenso in der Arbeitslosenversicherung. Die Teilnehmer am BFD sind nach Erreichen der Regelaltersgrenze arbeitslosenversicherungsfrei; auch hier muss der Arbeitgeber seinen Beitragsanteil dennoch zahlen.
Abweichender PGR für Senioren-Bufdis
Insbesondere war auch fraglich, welcher Personengruppenschlüssel (PGR) für die SV-Meldungen zu verwenden ist. Grundsätzlich ist für die Teilnehmer am BFD ab dem 1. 1.2012 ein eigener PGR zu verwenden, der sie von den anderen Beschäftigten abgrenzt. Der PGR 123 signalisiert der Krankenkasse u.a., dass die gemeldete Person vom Zusatzbeitrag befreit ist. Teilnehmer am BFD, die eine Vollrente wegen Alters beziehen, sind allerdings nicht mit dem PGR 123, sondern mit PGR 119 zu schlüsseln. Dieser Schlüssel kennzeichnet versicherungsfreie Altersvollrentner und Versorgungsbezieher wegen Alters und ist vorrangig zu verwenden, sobald diese Konstellation zutrifft. Das gilt auch für Bufdis, die eine entsprechende Versorgung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung bzw. eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen wegen Erreichens einer Altersgrenze beziehen.
Hintergrund
Der BFD sollte von Beginn an mehr als ein bloßer Ersatz für den Zivildienst sein und auch ältere Menschen ansprechen. Das hat sich scheinbar gelohnt und die anfängliche Skepsis war wohl unbegründet: Zwar ist nach wie vor die Mehrheit der Teilnehmer unter 27, doch insgesamt zählen bundesweit bereits über 1.100 Bufdis 60 Lenze und mehr. Vielfach arbeiten die Senioren-Bufdis in Einrichtungen für behinderte Menschen, in Bildungs- und Kulturprojekten oder im Naturschutz. Das DRK als einer der größten Anbieter will daher das Angebot für die älteren Menschen wegen der großen Nachfrage ausbauen.
-
Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftsfreunde
8.6341
-
Steuerliche Förderung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
7.866
-
Für Betriebsveranstaltungen gilt ein Freibetrag von 110 Euro
6.465
-
Inflationsausgleichsprämie läuft Ende 2024 aus
6.332
-
Was passiert bei Überschreiten der Minijob-Grenze?
6.285
-
Aussteuerung beim Krankengeld: Arbeitslosengeld, Meldungen und der Umgang mit Einmalzahlungen
5.904
-
Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmende bis zu 60 Euro steuerfrei
5.476
-
Elektrodienstwagen: Aufladen im Betrieb und zuhause
5.24840
-
So bleiben Sonn- und Feiertagszuschlag sowie Nachtzuschlag steuerfrei
4.7266
-
Steuerfreie Übernahme von Kinderbetreuungskosten durch den Arbeitgeber
4.30611
-
Arbeitnehmerentsendung: Arbeitslohnbesteuerung nach DBA
20.11.2024
-
Die 183-Tage-Regelung
20.11.2024
-
Wirtschaftlicher Arbeitgeber im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens
20.11.2024
-
Arbeitslohnaufteilung im Lohnsteuerabzugsverfahren
20.11.2024
-
Geplantes Steuerfortentwicklungsgesetz bringt lohnsteuerliche Änderungen
20.11.2024
-
Die neuen Jahresarbeitsentgeltgrenzen für 2025
19.11.2024
-
Kleinere Geschenke als Sachbezug bis zu 50 Euro steuerfrei
18.11.2024
-
Geschenke: Lohnsteuerpauschalierung nach § 37b EStG
18.11.2024
-
Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmende bis zu 60 Euro steuerfrei
18.11.2024
-
Geschenke und Aufmerksamkeiten: Grenze für Streuwerbeartikel
18.11.2024