Neustart im Meldeverfahren der Sozialversicherung
Bereits seit 1999 basiert die Meldung an die Sozialversicherung auf ein und denselben Datensatz. Mit diesem technischen Transportmittel werden aus dem Entgeltabrechnungsprogramm alle fachlichen und technischen Werte an die Einzugsstelle übermittelt, die beispielsweise in einer Anmeldung oder Jahresmeldung anzugeben sind. Der Inhalt der Meldung ist in den Jahren ständig erweitert worden, zuletzt um die Werte für die gesetzliche Unfallversicherung.
Sozialversicherungsmeldung ist überfüllt
Mittlerweile wirkt der Datensatz etwas unaufgeräumt. Es stehen einige Dinge nicht da wo sie sollen, zudem ist kein Platz mehr für neu aufzunehmende Informationen. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung verständigten sich nun auf eine neue Form der Sozialversicherungsmeldung, die ab dem Jahr 2016 gelten soll.
Vorschläge zur neuen Sozialversicherungsmeldung
Seit dem Frühjahr 2013 haben Meldeexperten der Sozialversicherung in einer Arbeitsgruppe darüber beraten, wie eine kostenschonende Neugestaltung erfolgen kann. Denn jede Veränderung in der Meldung bedeutet nicht nur bei den ca. 3,2 Mio. Arbeitgebern, sondern auch bei allen Sozialversicherungsträgern Aufwand. Am Ende stand als Ergebnis eine Kompromisslösung, die nicht alle Wünsche berücksichtigt.
Sozialversicherungsmeldung beinhaltet OMS-Vorschläge
Zukunftsfest soll sie vor allem werden, die Meldung im neuen Gewand: Insgesamt 400 Reservefelder wurden neu aufgenommen, um bei Bedarf weitere Inhalte in der Meldung abzubilden. Ferner ist ein Anliegen der Renten- und Unfallversicherung aus dem OMS-Projekt umgesetzt worden. Das Datum, zu dem der Arbeitgeber die Meldung erstellt, wird künftig von den Krankenkassen bis zur Datenstelle der Träger der Rentenversicherung weitergeleitet. Dieses Datum ist hilfreich für die Betriebsprüfung und für den ab 2016 startenden maschinellen Lohnnachweis der Unfallversicherung. Bevor allerdings die Betriebsprüfer dieses Datum nutzen können, muss der Gesetzgeber regeln, wann eine Meldung als fristgerecht abgegeben angesehen werden kann.
Entgeltabrechnungsprogramm erkennbar
Darüber hinaus soll für jeden Sozialversicherungsträger künftig aus der Meldung erkennbar sein, mit welchem Entgeltabrechnungsprogramm die Meldung erstellt wurde. Systemfehler können so schneller aufgedeckt und mit den Softwareerstellern geklärt werden. Deren Vorschlag im OMS-Projekt, im Arbeitgebermeldeverfahren eine sogenannte "Datensatz-ID" aufzunehmen, soll ebenfalls umgesetzt werden. Mit der Datensatz-ID kann bei einer Fehlerrückmeldung durch die Datenannahmestelle die ursprüngliche Meldung im Bestand schnell und zweifelsfrei gefunden werden. Das entlastet Entgeltabrechner von aufwendigen Aufklärungsarbeiten bei Irrläufern.
Keine Anpassung in Sozialversicherungsmeldung
Zwei Aspekte werden aufgrund des Kompromisses unberücksichtigt bleiben. Zum einen soll die bestehende Struktur nicht angepasst werden. Das "Aufräumen" des Datensatzes hätte einen erheblichen Umstellungsaufwand bedeutet. Zum anderen sollen die Eingabefelder für den Namen und die Anschrift des Arbeitnehmers nicht erweitert werden, auch wenn man sich bewusst ist, dass einige Namensschreibweisen mit den bestehenden Feldern nicht vollständig abgebildet werden können.
Zeitlicher Ablaufplan der neuen Sozialversicherungsmeldung
Die Entscheidung zur Modernisierung der Sozialversicherungsmeldung ist in der Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 19./20.2.2014 gefallen, die Veröffentlichung der Ergebnisniederschrift ist für Mitte März geplant. Wenn dann das Genehmigungsverfahren mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales wie geplant läuft, steht der neuen Sozialversicherungsmeldung ab 2016 nichts mehr im Wege.
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