Pensionsrückstellungen: Heubeck-Richttafeln

Die Richttafeln, an denen sich die Bewertung der Pensionsverpflichtungen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) orientiert, sind nun endgültig aktualisiert. Die steuerliche Anerkennung durch das BMF liegt vor.

Für die steuer- und handelsrechtlichen Berechnungen der Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen in der bAV sind seit Jahrzehnten die Richttafeln von Heubeck als allgemein anerkannte Rechnungsgrundlage maßgeblich. Sie basieren auf aktuellen Statistiken der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung sowie des Statistischen Bundesamtes und spiegeln die jüngsten Entwicklungen bei Sterblichkeits-, Invalidisierungs-, Verheiratungs- und Fluktuationswahrscheinlichkeiten wider.

Korrektur der Heubeck-Richttafeln liegt vor

Die Geschäftsführung der Heubeck-Richttafeln GmbH hatte am 26. September 2018 angekündigt, die Heubeck-Richttafeln 2018 G (RT 2018 G) aufgrund der Verwendung inkonsistenter Datengrundlagen noch einmal anzupassen. Früher als verlautbart wurde nun das Update der RT 2018 G veröffentlicht.

Pensionsrückstellungen: Auswirkungen geringfügig  

Die Auswirkungen der vorgenommenen Anpassungen auf die Pensionsrückstellungen sind gering. Gegenüber der am 20. Juli 2018 veröffentlichten Version der RT 2018 G reduzieren sich die Zuführungen nach steuerlichen Bewertungsgrundsätzen um etwa 0,3 Prozent-Punkte, nach handelsrechtlichen und internationalen Grundsätzen um etwa 0,5 Prozent-Punkte. Im Ergebnis wird durch die Anpassung in der Steuerbilanz nun eine Zuführung zur Pensionsrückstellung zwischen 0,5 Prozent und 1,2 Prozent erwartet. In der Einzel- beziehungsweise Konzernbilanz kann der Einmaleffekt je nach Rechnungszins und Bestandszusammensetzung zwischen 1,0 Prozent bis 2,0 Prozent liegen.

Heubeck Richttafeln 2018 G wurden überarbeitet

Bereits am 20. Juli 2018 hatte die Heubeck-Richttafeln-GMBH eine erste neue Version der Richttafeln RT 2018 G  veröffentlicht. Bei internen Auswertungen hatte die Heubeck-Richttafeln-GMBH allerdings Inkonsistenzen in Bezug auf die verwendeten Datengrundlagen festgestellt. Diese führten dazu, dass der Trend zur Verbesserung der Sterblichkeiten und damit zur Verlängerung der Lebenserwartung überschätzt wurde. Nun liegt die bereinigte Version vor.

BMF erklärt steuerliche  Anerkennung der Heubeck-Richttafeln 2018 G

Das BMF hat nun in einem Schreiben zur Bewertung von Pensionsrückstellungen die steuerliche Anerkennung der neuen Richttafeln 2018 G erklärt und darauf hingewiesen,  dass die Heubeck-Richttafeln 2018 G die "Richttafeln 2005 G" ersetzen.

BMF, Schreiben v. 19.10.2018, IV C 6 - S 2176/07/10004 :001.

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