Update Heubeck-Richttafeln 2018 G veröffentlicht
Für die steuer- und handelsrechtlichen Berechnungen der Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen in der bAV sind seit Jahrzehnten die Richttafeln von Heubeck als allgemein anerkannte Rechnungsgrundlage maßgeblich. Sie basieren auf aktuellen Statistiken der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung sowie des Statistischen Bundesamtes und spiegeln die jüngsten Entwicklungen bei Sterblichkeits-, Invalidisierungs-, Verheiratungs- und Fluktuationswahrscheinlichkeiten wider.
Korrektur der Heubeck-Richttafeln liegt vor
Die Geschäftsführung der Heubeck-Richttafeln GmbH hatte am 26. September 2018 angekündigt, die Heubeck-Richttafeln 2018 G (RT 2018 G) aufgrund der Verwendung inkonsistenter Datengrundlagen noch einmal anzupassen. Früher als verlautbart wurde nun das Update der RT 2018 G veröffentlicht.
Pensionsrückstellungen: Auswirkungen geringfügig
Die Auswirkungen der vorgenommenen Anpassungen auf die Pensionsrückstellungen sind gering. Gegenüber der am 20. Juli 2018 veröffentlichten Version der RT 2018 G reduzieren sich die Zuführungen nach steuerlichen Bewertungsgrundsätzen um etwa 0,3 Prozent-Punkte, nach handelsrechtlichen und internationalen Grundsätzen um etwa 0,5 Prozent-Punkte. Im Ergebnis wird durch die Anpassung in der Steuerbilanz nun eine Zuführung zur Pensionsrückstellung zwischen 0,5 Prozent und 1,2 Prozent erwartet. In der Einzel- beziehungsweise Konzernbilanz kann der Einmaleffekt je nach Rechnungszins und Bestandszusammensetzung zwischen 1,0 Prozent bis 2,0 Prozent liegen.
Heubeck Richttafeln 2018 G wurden überarbeitet
Bereits am 20. Juli 2018 hatte die Heubeck-Richttafeln-GMBH eine erste neue Version der Richttafeln RT 2018 G veröffentlicht. Bei internen Auswertungen hatte die Heubeck-Richttafeln-GMBH allerdings Inkonsistenzen in Bezug auf die verwendeten Datengrundlagen festgestellt. Diese führten dazu, dass der Trend zur Verbesserung der Sterblichkeiten und damit zur Verlängerung der Lebenserwartung überschätzt wurde. Nun liegt die bereinigte Version vor.
BMF erklärt steuerliche Anerkennung der Heubeck-Richttafeln 2018 G
Das BMF hat nun in einem Schreiben zur Bewertung von Pensionsrückstellungen die steuerliche Anerkennung der neuen Richttafeln 2018 G erklärt und darauf hingewiesen, dass die Heubeck-Richttafeln 2018 G die "Richttafeln 2005 G" ersetzen.
BMF, Schreiben v. 19.10.2018, IV C 6 - S 2176/07/10004 :001.
Weitere News finden Sie auf der Themenseite betriebliche Altersversorgung (bAV).
-
Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftsfreunde
8.6341
-
Steuerliche Förderung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
7.866
-
Für Betriebsveranstaltungen gilt ein Freibetrag von 110 Euro
6.465
-
Inflationsausgleichsprämie läuft Ende 2024 aus
6.332
-
Was passiert bei Überschreiten der Minijob-Grenze?
6.285
-
Aussteuerung beim Krankengeld: Arbeitslosengeld, Meldungen und der Umgang mit Einmalzahlungen
5.904
-
Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmende bis zu 60 Euro steuerfrei
5.476
-
Elektrodienstwagen: Aufladen im Betrieb und zuhause
5.24840
-
So bleiben Sonn- und Feiertagszuschlag sowie Nachtzuschlag steuerfrei
4.7266
-
Steuerfreie Übernahme von Kinderbetreuungskosten durch den Arbeitgeber
4.30611
-
Lohnsteuer-Ermäßigung 2025: Freibetrag jetzt beantragen
21.11.2024
-
Arbeitnehmerentsendung: Arbeitslohnbesteuerung nach DBA
20.11.2024
-
Die 183-Tage-Regelung
20.11.2024
-
Wirtschaftlicher Arbeitgeber im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens
20.11.2024
-
Arbeitslohnaufteilung im Lohnsteuerabzugsverfahren
20.11.2024
-
Geplantes Steuerfortentwicklungsgesetz bringt lohnsteuerliche Änderungen
20.11.2024
-
Die neuen Jahresarbeitsentgeltgrenzen für 2025
19.11.2024
-
Kleinere Geschenke als Sachbezug bis zu 50 Euro steuerfrei
18.11.2024
-
Geschenke: Lohnsteuerpauschalierung nach § 37b EStG
18.11.2024
-
Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmende bis zu 60 Euro steuerfrei
18.11.2024