Syndikusrechtsanwälte: Rückwirkende Befreiung der Rentenversicherungspflicht
Dabei ist es unerheblich, ob diese Beiträge für die eigentliche Tätigkeit als Syndikus oder aber für eine daneben ausgeübte selbstständige Tätigkeit als Rechtsanwalt geleistet wurden.
Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen werden von der Rentenversicherungspflicht befreit, wenn für sie einkommensbezogene Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze entrichtet werden und sie ähnliche Leistungen beanspruchen können wie in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Befreiung von der Rentenversicherung vor April 2014
Im konkreten Fall hatte eine Juristin eines Dülmener Unternehmens – daneben auch selbständig als Rechtsanwältin tätig – auf Befreiung von der Versicherungspflicht auch für den Zeitraum vor April 2014 geklagt, da in diesem Zeitraum Beiträge an das Versorgungswerk gezahlt wurden.
Sozialgericht bestätigt rückwirkende Befreiungsmöglichkeit
Das Gericht hat der Klage stattgegeben und die rückwirkende Befreiung von der Rentenversicherungspflicht insbesondere verfassungsrechtlich begründet. Würde diese weitergehende Befreiungsmöglichkeit verneint, würden alleine diejenigen Unternehmensjuristen profitieren, deren Arbeitgeber in der Vergangenheit nicht gesetzeskonform Beiträge an das Versorgungswerk statt zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt hätten.
Hinweis: Sozialgericht Münster, Urteil v. 6.11.2018, S 24 R 565/18
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