Führungskräften die Bonuszahlungen kürzen
Das entschied das Landesarbeitsgericht am 14.1.. Angesichts der Verluste der LBBW während der Wirtschafts- und Finanzkrise habe der Vorstand davon ausgehen können, dass es der Öffentlichkeit und den Anteilseignern nicht zu vermitteln gewesen wäre, wenn weiterhin hohe Boni gezahlt worden wären, hieß es zur Begründung.
Geklagt hatte ein Abteilungsleiter, der neben seinem fixen Gehalt in Höhe von etwa 120 000 EUR brutto jährlich in der Vergangenheit auch stets eine variable Vergütung in Höhe von 30 bis 45 % des festen Betrags erhalten hatte.
2008 kürzte die LBBW diesen Bonus um die Hälfte, in den Jahren 2009 und 2010 fiel sie ganz weg. 2011 zahlte die Bank Führungskräften, die als überdurchschnittlich galten, 20 % der variablen Vergütung (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.1.2013, 1 Sa 27/12).
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