Entgelt-TV, Sicherheitsdienstleistungen, Thüringen, 11.01.2024 (AVE-Anfang: 01.01.2024)
Nummer: 256001600035
Klassifizierung: Entgelt-TV
Fachbereich: Sicherheitsdienstleistungen
Tarifgebiet: Thüringen
Geltungsbereich: Arbeiter und Angestellte
Datum: 10. August 2022
Vorgänger: 256001600034
AVE
AVE Anfang 01. Januar 2024
Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer B8 vom 20. September 2024
Bemerkung
Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen
Vom 15. August 2024
Auf Grund des § 5 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2, 6 und 7 des Tarifvertragsgesetzes, dessen Absatz 1 durch Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a des Gesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), dessen Absatz 2 durch Artikel 8 des Gesetzes vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1055) und dessen Absatz 7 durch Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe d des Gesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) geändert worden ist, wird auf gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien und im Einvernehmen mit dem Thüringer Tarifausschuss der
Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen im Freistaat Thüringen vom 11. Januar 2024,
– gültig mit Wirkung vom 1. Januar 2024, kündbar mit einer Frist von drei Monaten, erstmals zum 31. Dezember 2025 –
abgeschlossen zwischen dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft, Landesgruppe Thüringen, Am Weidenring 56, 61352 Bad Homburg, und der ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft –, Landesbezirk Sachsen, Sachsen- Anhalt, Thüringen, Karl-Liebknecht-Straße 30 – 32, 04107 Leipzig
mit Wirkung vom 1. Januar 2024 für die §§ 1 bis 3, 4 Nummer 1 bis 4, §§ 5, 6, 14, 16 und 17 und ab Veröffentlichung im Bundesanzeiger für § 4 Nummer 5 mit den weiter unten stehenden Einschränkungen für allgemeinverbindlich erklärt.
Geltungsbereich des Tarifvertrags:
räumlich: für den Freistaat Thüringen
fachlich:
für alle Betriebe, die Sicherheitsdienstleistungen für Dritte erbringen. Betriebe im Sinne dieses Tarifvertrags sind auch selbständige Betriebsabteilungen. Als selbständige Betriebsabteilung gilt auch eine Gesamtheit von Arbeitnehmern eines Betriebs, die außerhalb des Betriebs Sicherheitsdienstleistungen erbringt.
Nicht erfasst sind jedoch folgende Sicherheitsdienstleistungen:
- Einsatz gewerblicher Arbeitnehmer auf Anlagen mit Zugang zum Schienennetz der DB Netz AG zur Sicherung gegen die Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb,
- Geld- und Werttransporte und Geldbearbeitungsdienste,
- Sicherheitsmaßnahmen an Verkehrsflughäfen nach dem Luftsicherheitsgesetz;
persönlich: für alle Arbeitnehmer, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Tarifvertrags eingesetzt werden.
Die Allgemeinverbindlicherklärung wird wie folgt eingeschränkt:
Die §§ 7 bis 13 und 15 sowie die Protokollnotiz Feuerwehr sind von der Allgemeinverbindlicherklärung ausgenommen.
Der Tarifvertrag ist in der Anlage mit den umfassten Rechtsnormen abgedruckt.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Allgemeinverbindlicherklärung verbindlich ist, können von einer der Tarifvertragsparteien eine Abschrift des Tarifvertrags gegen Erstattung der Selbstkosten (Papier- und Vervielfältigungs- oder Druckkosten sowie das Übersendungsporto) verlangen.
Unterzeichnet:
Die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie