Für Versicherte, die

  • im Rahmen des Jugendfreiwilligendienstes ein freiwilliges soziales Jahr oder
  • ein freiwilliges ökologisches Jahr leisten oder
  • am Bundesfreiwilligendienst teilnehmen,

trägt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge alleine.[1] Diese Personen sind – ohne Rücksicht auf die Höhe des Entgelts – den Geringverdienern gleichgestellt. Dies gilt selbst dann, wenn sie eine Einmalzahlung erhalten.

Hinsichtlich des Zusatzbeitragssatzes in der Krankenversicherung wird auch hier der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz angewendet.

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