Freiwilligendienst soll künftig besser bezahlt werden
Das Bundeskabinett hat am 1.11.2023 eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, nach der die Obergrenze für das sogenannte Taschengeld von derzeit 438 auf 584 Euro pro Monat angehoben werden soll. Außerdem sollen Einsatzstellen Mobilitätszuschläge zahlen dürfen. Die konkrete Höhe des Taschengeldes legt zwar die jeweilige Einsatzstelle selbst fest, die Höhe ist aber staatlich gedeckelt, um Überbietungswettbewerbe auszuschließen und eine klare Grenze zu bezahlter Arbeit zu ziehen.
Wohlfahrtsverbände fordern Erhöhung der staatlichen Zuschüsse
Wohlfahrtsverbände, die viele Freiwillige beschäftigen, sehen die Pläne kritisch. In der Praxis sei mit Blick auf die aktuellen Kostensteigerungen keine Verbesserung der Taschengeldhöhe für die Freiwilligen zu erwarten, hieß es schon vor einigen Tagen in einer Stellungnahme zum Gesetzesvorhaben. Die finanziellen Möglichkeiten seien begrenzt, die staatlichen Zuschüsse müssten dafür erhöht werden. Für Freiwilligendienste ist im Entwurf des Bundeshaushalts für das kommende Jahr aber wegen des Sparkurses der Ampel sogar weniger Geld vorgesehen.
86.000 Bufdis im Jahr 2022
Nach Angaben der Bundesregierung engagierten sich zum Jahresende 2022 etwa 86.000 Menschen im Bundesfreiwilligendienst («Bufdi») oder in einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr. Freiwillige sind automatisch auch Mitglied der Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Das Gesetz, das noch durch den Bundestag muss, soll es Teilnehmern bis zu 27 Jahren auch ermöglichen, in Teilzeit zu arbeiten, ohne dass sie dafür wie bisher persönliche, gesundheitliche oder familiäre Gründe nachweisen müssen.
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