Neue Versuche, um die Nachhaltigkeitsbestrebungen der Arbeitnehmer zu steigern, sind sog. Gemeinwohlklauseln (oder auch negative Prämie). Grundgedanke ist, das dienstliche Verhalten der Arbeitnehmer auf Nachhaltigkeit hin zu bewerten (z. B. CO2-Abdruck) und bei Überschreiten eines Werts, je nach Ergebnis, einen Teil des Lohns abzuziehen. Anknüpfungspunkte können die Art des Arbeitswegs oder die Essensauswahl in der betrieblichen Kantine sein. Der einbehaltene Teil kann dann als Kompensation für Nachhaltigkeitsprojekte gespendet werden.

Allerdings sind solche Regelungen arbeitsrechtlich sehr bedenklich. Rechtlich handelt es sich hierbei um eine Lohnkürzung. Voraussetzung ist zumindest eine vertragliche Regelung. Diese müsste inhaltlich einen Bezug zum Arbeitsverhältnis selbst aufweisen. Während man bei der Frage, wie der Arbeitsweg zurückgelegt wurde, noch einen Bezug zum Arbeitsverhältnis herleiten könnte, ist dagegen das Essen in der Mittagspause der privaten Lebensführung des Arbeitnehmers zuzurechnen.

Grundsätzlich gilt dabei, dass der Arbeitgeber nicht in den privaten Bereich des Arbeitnehmers eingreifen und regeln darf. Der Arbeitnehmer ist hierbei durch sein allgemeines Persönlichkeitsrecht grundrechtlich abgesichert.[1] Die Rechtsprechung hinsichtlich des Einflusses des Arbeitsvertrags auf das außerdienstliche Verhalten ist sehr zurückhaltend und erlaubt nur im Rahmen der Rücksichtnahmepflicht gemäß § 241 Abs. 2 BGB die Einflussnahme auf die private Lebensführung.[2] Auch wenn der Arbeitgeber allen Arbeitnehmern eine Nachhaltigkeitsprämie gewährt und nur diese wiederum anteilig anhand der Nachhaltigkeitsbewertung kürzt, bestehen die rechtlichen Zweifel weiterhin.

 
Achtung

Negative Prämie

Rechtsprechung zum Themenkreis Gemeinwohlklausel oder negative Prämie gibt es bislang nicht. Derzeit ist daher von solchen Regelungen eher abzuraten und umgekehrt nachhaltiges Handeln zu belohnen. Im Rahmen einer variablen Vergütungsform kann über den Zielerreichungsgrad die Höhe einer Sonderzahlung gesteuert und diese bei niedriger Zielerreichung "gekürzt" werden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge