Letztlich kann der Arbeitgeber seine ESG-Ziele auch mit Sachzuwendungen verfolgen. Zunächst kann er seine Umweltbilanz aufbessern, indem er anstatt konventioneller Verbrennerautos Elektrofahrzeuge als Dienstwagen überlässt. Dabei profitieren vor allem die Arbeitnehmer – sofern die private Nutzung erlaubt ist –, weil diese nicht mit 1 % wie Verbrenner, sondern mit 0,25 % des Listenpreises als geldwerter Vorteil besteuert werden.[1]

 
Praxis-Beispiel

Formulierungsbeispiel Dienstwagenüberlassung

"Der Arbeitnehmer erhält einen Dienstwagen der Marke XX des Typs XX mit den Ausstattungsmerkmalen XX. Dieser darf auch für private Zwecke genutzt werden. Auswahl, Kauf und Finanzierung des Dienstwagens obliegen dem Arbeitgeber."

Des Weiteren sind Zuschüsse des Arbeitgebers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln steuerfrei, die zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden.[2] Hierdurch kann der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern das Deutschlandticket oder sofern verfügbar auch ein Jobticket finanzieren.

Im Bereich Soziales kann er seine Bindung zu den Arbeitnehmern zusätzlich steigern, wenn er die bereits angesprochene Methode der steuer- und sozialversicherungsfreien Sachbezüge dauerhaft für ein Gesundheits- und Sportangebot einsetzt. Hierbei kann der Arbeitgeber einen Zuschuss von 50 EUR im Monat erbringen.[3] Im Rahmen dessen kann mit einem Anbieter ein Firmen-Fitnessvertrag abgeschlossen werden oder vergünstigte Bedingungen mit einem einzelnen (Sport-)Anbieter ausgehandelt werden.

[1] 0,25 % des Listenpreises für Elektrofahrzeuge die ab dem 1.1.2019 gekauft wurden und der Preis 70.000 EUR nicht übersteigt und 0,5 % des Listenpreises für Elektrofahrzeuge mit einem Preis von über 70.000 EUR.

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