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Inflationsausgleich während der Passivphase der Altersteilzeit |
BAG, Urteil v. 12.11.2024, 9 AZR 71/24 |
Der im Tarifvertrag für energie- und wasserwirtschaftliche Unternehmungen geregelte Ausschluss von Arbeitnehmern, die sich in der Passivphase ihrer Altersteilzeit befinden, vom Bezug einer Inflationsausgleichsprämie ist unwirksam. Denn nach Meinung des BAG liegt bei der Zahlung der Inflationsausgleichsprämie kein Leistungsbezug vor, der eine Ungleichbehandlung rechtfertigen könnte. |
Inflationsausgleichsprämie |
Vergütung außertariflicher Angestellter |
BAG, Urteil v. 23.10.2024, 5 AZR 82/24 |
Wird in einem Tarifvertrag festgelegt, dass als außertarifliche Angestellte diejenigen Personen gelten, deren Vergütung die der höchsten tariflichen Entgeltgruppe überschreitet, und wird kein bestimmter prozentualer Abstand im Tarifvertrag festgesetzt, genügt für den Status des außertariflichen Angestellten jedes – auch nur geringfügige – Überschreiten. Eine höhere Vergütung bei einem nur minimalen Überschreiten des höchsten Tarifgehalts können Betroffene in diesem Fall nicht verlangen. |
Newsmeldung: Außertarifliches Gehalt benötigt nur geringen Mindestabstand zum Tarifgehalt |
Zielvereinbarung |
BAG, Urteil v. 18.9.2024, 10 AZR 171/23 |
Wenn der Arbeitgeber vertraglich verpflichtet ist, gemeinsam mit dem Arbeitnehmer Ziele für einen bestimmten Zeitraum festzulegen, die für eine Bonus- oder Tantiemezahlung entscheidend sind, erfüllt der Arbeitgeber diese Pflicht nur dann, wenn er mit dem Arbeitnehmer Verhandlungen über die Zielvereinbarung führt. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer dabei die Möglichkeit geben, Einfluss auf die Festlegung dieser Ziele zu nehmen. Eine arbeitsvertragliche Klausel, die eine einseitige Festlegung ermöglicht, ist nach dem BAG unwirksam. |
Zielvereinbarung Zielvereinbarung als Führungsinstrument Zielvereinbarungsprozess: Gestaltungsempfehlung |
Inflationsausgleich während der Elternzeit |
LAG Düsseldorf, Urteil v. 14.8.2024, 14 SLa 303/24 |
Der Bezug von Entgelt an mindestens einem Tag kann als Anspruchsvoraussetzung für den Inflationsausgleich in Tarifverträgen festgelegt werden. Dass Mütter länger in Elternzeit gehen als Väter und damit seltener Anspruch auf den Inflationsausgleich haben, stellt keine mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts dar, da der tarifliche Inflationsausgleich einen Vergütungszweck verfolgt. |
Inflationsausgleichsprämie |
Arbeitgeberzuschuss zu Entgeltumwandlung, Tariföffnung |
BAG, Urteil v. 20.8.2024, 3 AZR 285/23 |
Die Öffnungsklausel des § 19 Abs. 1 BetrAVG umfasst auch abweichende Regelungen in Tarifverträgen, die vor Inkrafttreten des Ersten Betriebsrentenstärkungsgesetzes, geschlossen wurden. Der Kläger hatte in dem Fall keinen Anspruch auf einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung nach dem BetrAVG. |
Zuschüsse Entgeltumwandlung, Zuschusspflicht des Arbeitgebers (interaktive Grafik) Betriebsrentenstärkungsgesetz: Das Wichtigste kompakt |
Pfändbarkeit der Inflationsausgleichsprämie |
BGH, Beschluss v. 25.4.2024, IX ZB 55/23 |
Der BGH hat entschieden, dass die Inflationsausgleichsprämie pfändbar ist. Die Prämie ist danach Teil des wiederkehrend zahlbaren Arbeitseinkommens. |
Inflationsausgleichsprämie |
Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte |
EuGH, Urteil v. 19.10.2023, C-660/20 (Lufthansa CityLine) |
Teilzeitbeschäftigte werden unzulässig benachteiligt, wenn sie Mehrarbeitszuschläge erst ab der gleichen Gesamtstundenzahl wie Vollzeitbeschäftigte erhalten. Unterscheidet ein Unternehmen bei Schwellenwerten für Überstundenzuschläge nicht zwischen Voll- und Teilzeitkräften, liegt eine Diskriminierung vor. |
Teilzeitarbeit: Diskriminierungsverbote Teilzeitarbeit: Vertragsgestaltung |
Arbeitgeber müssen eine angeblich geringe Arbeitsleistung im Homeoffice beweisen; nur so kann der Lohn zurückgefordert werden. |
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 28.9.2023, 5 Sa 15/23 |
Weil eine Arbeitnehmerin angeblich im Homeoffice zu wenig leistete, forderte der Arbeitgeber von ihr die teilweise Rückzahlung ihres Lohns. Zu Unrecht, entschied das LAG Mecklenburg-Vorpommern. Der Arbeitgeber habe nicht darlegen können, inwieweit die Mitarbeiterin ihre Arbeitspflicht nicht erfüllt habe. |
Arbeitgeber muss geringe Arbeitsleistung im Homeoffice beweisen Umgang mit Low Performance – Kündigung nur als letztes Mittel |
Endgehaltsbezogene Betriebsrente bei Teilzeit |
BAG, Urteil v. 20.6.2023, 3 AZR 221/22 |
Bei einer endgehaltsbezogenen Betriebsrentenzusage darf auch bei Teilzeitkräften, die in der Vergangenheit in Vollzeit gearbeitet haben, auf das zuletzt maßgebliche Entgelt abgestellt werden. Dies gilt selbst dann, wenn damit zusätzlich die Dauer der Betriebszugehörigkeit honoriert wird und ist keine Benachteiligung von Teilzeitkräften. |
Betriebsrente darf für Teilzeitbeschäftigte geringer ausfallen Teilzeitarbeit: Diskriminierungsverbote |
Die vereinbarte Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung ist regelmäßig eine Gegenleist... |