Zu den Entscheidungen zum Thema Entgeltgleichheit s. hier.
Thema | Aktenzeichen | Inhalt | Weiterführende Informationen |
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Pfändbarkeit der Inflationsausgleichsprämie | BGH, Beschluss v. 25.4.2024, IX ZB 55/23 | Der BGH hat entschieden, dass die Inflationsausgleichsprämie pfändbar ist. Die Prämie ist danach Teil des wiederkehrend zahlbaren Arbeitseinkommens. | Inflationsausgleichsprämie |
Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte | EuGH, Urteil v. 19.10.2023, C-660/20 (Lufthansa CityLine) | Teilzeitbeschäftigte werden unzulässig benachteiligt, wenn sie Mehrarbeitszuschläge erst ab der gleichen Gesamtstundenzahl wie Vollzeitbeschäftigte erhalten. Unterscheidet ein Unternehmen bei Schwellenwerten für Überstundenzuschläge nicht zwischen Voll- und Teilzeitkräften, liegt eine Diskriminierung vor. | Teilzeitarbeit: Diskriminierungsverbote Teilzeitarbeit: Vertragsgestaltung |
Arbeitgeber müssen eine angeblich geringe Arbeitsleistung im Homeoffice beweisen; nur so kann der Lohn zurückgefordert werden. | LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 28.9.2023, 5 Sa 15/23 | Weil eine Arbeitnehmerin angeblich im Homeoffice zu wenig leistete, forderte der Arbeitgeber von ihr die teilweise Rückzahlung ihres Lohns. Zu Unrecht, entschied das LAG Mecklenburg-Vorpommern. Der Arbeitgeber habe nicht darlegen können, inwieweit die Mitarbeiterin ihre Arbeitspflicht nicht erfüllt habe. | Arbeitgeber muss geringe Arbeitsleistung im Homeoffice beweisen Umgang mit Low Performance – Kündigung nur als letztes Mittel |
Endgehaltsbezogene Betriebsrente bei Teilzeit | BAG, Urteil v. 20.6.2023, 3 AZR 221/22 | Bei einer endgehaltsbezogenen Betriebsrentenzusage darf auch bei Teilzeitkräften, die in der Vergangenheit in Vollzeit gearbeitet haben, auf das zuletzt maßgebliche Entgelt abgestellt werden. Dies gilt selbst dann, wenn damit zusätzlich die Dauer der Betriebszugehörigkeit honoriert wird und ist keine Benachteiligung von Teilzeitkräften. | Betriebsrente darf für Teilzeitbeschäftigte geringer ausfallen Teilzeitarbeit: Diskriminierungsverbote |
Die vereinbarte Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung ist regelmäßig eine Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung und damit ein Sachbezug i.S.v. § 107 Abs. 2 Satz 1 GewO. | BAG, Urteil v. 31.5.2023, 5 AZR 273/22; Vorinstanz: LAG Niedersachsen, Urteil v. 8.2.2022, 9 Sa 407/21 | Zur Berechnung des pfändbaren Einkommens sind nach § 850e Nr. 3 Satz 1 ZPO Geld- und Naturalleistungen zusammenzurechnen. Zu Letzteren gehört die Überlassung eines dienstlichen PKW zur privaten Nutzung. Der Wert beträgt 1 % des Listenpreises. | Pfändungsfreibetrag bei Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung Dienstwagen zur Privatnutzung - Berechnung des unpfändbaren Arbeitsentgelts |
Tarifliche Zuschläge für Nachtarbeit | BAG Urteil vom 22.2.2023, 10 AZR 332/20 | Neben den spezifischen Belastungen bei Nachtarbeit, kann auch die geringere Planbarkeit von unregelmäßiger Nachtarbeit einen höheren Zuschlag im Gegensatz zur regelmäßigen Nachtarbeit rechtfertigen. | Verschieden hohe tarifliche Zuschläge bei regelmäßiger und unregelmäßiger Nachtarbeit sind zulässig § 6 ArbZG Rz. 56 |
Stundenvergütung von geringfügig Beschäftigten | (veröffentlicht: 19.4.2023) | Geringfügig Beschäftigte, die in Bezug auf Umfang und Lage der Arbeitszeit keinen Weisungen des Arbeitgebers unterliegen, dürfen bei gleicher Qualifikation für die identische Tätigkeit keine geringere Stundenvergütung erhalten als vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, die durch den Arbeitgeber verbindlich zur Arbeit eingeteilt werden. | Lohngleichheit bei Teilzeitbeschäftigung – gleicher Lohn auch für geringfügig Beschäftigte Teilzeitarbeit: Diskriminierungsverbote |
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