An das Personalmanagement werden bei Maßnahmen im Rahmen von Restrukturierungen und Anpassungen an unternehmerische Belange eine Reihe von Anforderungen gestellt: der Einsatz von Instrumenten, die die Personalressourcen an die aktuelle Auftragslage anpassen, die Umsetzung von Kurzarbeit und Qualifizierungsmaßnahmen während der Kurzarbeit. Aber auch Personalabbau: da, wo es sich nicht verhindern lässt, und alle anderen Elemente bereits ausgeschöpft wurden. Mit Blick auf die weitere einleitend beschriebene Situation ist das Personalmanagement mit der Frage konfrontiert, was kommt eigentlich nach der Kurzarbeit als traditionelle Möglichkeit der Anpassung an schwache (vorübergehenden) Auftragslagen oder welchen Beitrag kann das Personalmanagement zur weiteren Stabilisierung des Unternehmens leisten? Generell erlaubt das deutsche Arbeitsrecht keinen raschen Personalabbau, sondern stellt die Verantwortlichen vor umfangreiche Herausforderungen. Durch zeitaufwendige Verhandlungen mit der Arbeitnehmervertretung und kostspielige arbeitsgerichtliche Prozesse besteht zudem die Gefahr, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens weiter verschärft und nicht selten sogar eine Insolvenz droht.
Es kommt hinzu, dass i. d. R. alle anderen Maßnahmen bereits ausgeschöpft sind. Es bleibt nur die Entscheidung hinsichtlich eines Personalabbaus mit oder ohne Transferlösung übrig. Hier steht das Personalmanagement vor einigen Aufgaben. Obwohl das Unternehmen die Transferleistung faktisch einkauft, wird die Auswahl eines Anbieters oftmals anderen, nämlich den Betriebsräten überlassen. Warum? Es erscheint fast so, als könnten sich Personaler nicht durchsetzen oder hätten kein Interesse daran, sich mit der Materie näher zu beschäftigen. In letzter Konsequenz wird es daran liegen, dass sich das Personalmanagement in einer schwierigen Situation befindet und andere Sorgen hat. Die Arbeitnehmervertreter und insbesondere die Gewerkschaften, sprechen bei der Auswahl ein gewichtiges Wort mit. Da aber die Wahl einer Transfergesellschaft oftmalsNeuland für Betriebsräte wie Personalentscheider ist, neigen Betriebsräte dazu, den Empfehlungen der Gewerkschaften zu folgen. Hier spielen dann aber leider häufiger eigene wirtschaftliche Interessen eine Rolle als objektive Auswahlkriterien. Das Personalmanagement befindet sich in einer Zwickmühle. Versucht man einen anderen Anbieter mit der Projektdurchführung zu beauftragen, läuft das Unternehmen Gefahr, dass die Betriebsräte den Mitarbeitern den Wechsel in die Transfergesellschaft nicht empfehlen. Das Ergebnis: Kündigungsschutzklagen und eine Beschäftigung der Mitarbeiter über die gesamte Kündigungsfrist. Gerade aber diese beiden Punkte spielen bei der unternehmerischen Entscheidung für die Umsetzung eines Transferprojektes eine gewichtige Rolle. Diesen Konflikt zu lösen, wird das Personalmanagement vor die größte Herausforderung bei der Projektrealisierung stellen.