Ungleicher Lohn für gleiche Arbeit
Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen (UDE), die jetzt im Informationsportal Sozialpolitik aktuell veröffentlicht wurde.
Leiharbeitnehmer verdienen durchschnittlich 9 Euro weniger als Beschäftigte in der Privatwirtschaft
Im dritten Quartal 2015 lagen die durchschnittlichen Bruttostundenlöhne für Leiharbeit bei 13,00 Euro, während Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung 20,75 Euro und in der Privatwirtschaft 22,34 Euro bezogen. Die Zeitarbeits-Stundenlöhne reichen in Westdeutschland von 10,53 Euro € für „Ungelernte Arbeitnehmer“ bis hin zu 33,22 Euro für „Arbeitnehmer in leitender Stellung“. Im Osten liegt diese Spanne zwischen 9,66 Euro und 28,28 Euro. Im Vergleich zur Privatwirtschaft und dem öffentlichen Dienst schneiden Leiharbeitskräfte damit – auch bei gleichen Tätigkeiten – deutlich schlechter ab.
Eingruppierung in unteren Gehaltsklassen
Gleichzeitig sind Eingruppierungen in den unteren Gehaltsklassen überaus häufig: Nur ein bis sieben Prozent der Leiharbeiter zählen zu den höheren Leistungsgruppen mit besserer Qualifikation, mehr als zwei Drittel sind in den unteren Gruppen 4 und 5 zu finden. Die IAQ-Forscherin Jutta Schmitz sieht Ursachen in der Struktur der Branche: „Junge, gering qualifizierte und berufsunerfahrene Männer sind genauso wie zuvor arbeitslose Personen deutlich überrepräsentiert. Sie üben außerdem besonders häufig Anlern- und Helfertätigkeiten aus und sind durchschnittlich nur kurz an einer Stelle beschäftigt.“
Beträchtliche Aufstockungskosten aus Steuermitteln
In der Folge ist das Verarmungsrisiko von Leiharbeitern besonders groß. Ein überdurchschnittlich hoher Anteil muss aufstocken und zusätzlich zum Verdienst Grundsicherungsleistungen beantragen. Problematisch daran ist, dass so die Löhne subventioniert werden. „Die aus Steuermitteln getragenen Aufstockungskosten sind beträchtlich: Sie lagen allein im Jahr 2014 bei fast 350 Millionen Euro. Darüber hinaus entstehen ungleiche Wettbewerbsbedingungen: Gerade in Branchen mit großem Lohndruck werden auf diese Weise diejenigen Betriebe unterstützt, die die niedrigsten Löhne zahlen“, kritisiert Jutta Schmitz.
Kritik an Tarifverträgen für Leiharbeit
Die schlechtere Entlohnung von Zeitarbeitern wird aber erst durch Regelungen möglich, mit denen vom Gleichbehandlungsgrundsatz abgewichen werden kann – etwa durch Tarifverträge für Leiharbeit, die geringere Stundenlöhne enthalten. „Dieses Schlupfloch und weitere Reformen tragen kaum dazu bei, die Lohnstruktur nachhaltig zu verbessern“, so Schmitz. Aus Perspektive der Beschäftigten ist Leiharbeit nach wie vor mit deutlichen finanziellen Einbußen und großen materiellen Unsicherheiten verbunden.
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