Trendwende bei den Frauenquoten zeichnet sich ab
Bei den Frauenanteilen in Aufsichtsräten und Vorständen börsennotierter Unternehmen könnte sich eine Trendwende andeuten. Nach zehn Jahren des kontinuierlichen Wachstums, seit dem Inkrafttreten des ersten Führungspositionengesetzes am 1. Mai 2015 und der Einführung der Geschlechterquote, ist der Frauenanteil in den Aufsichtsräten deutscher Börsenunternehmen zum ersten Mal leicht gesunken. In den Aufsichtsgremien der derzeit 179 im DAX, MDAX und SDAX sowie der im Regulierten Markt notierten, paritätisch mitbestimmten Unternehmen ging der Anteil auf 37 Prozent zurück (2024: 37,3 Prozent).
In den Vorständen hat sich das Wachstum merklich verlangsamt, mit 19,9 Prozent sind ein Fünftel der Toppositionen mit Frauen besetzt (2024: 19,3 Prozent). Von einer paritätischen Besetzung der Gremien sind die meisten Unternehmen somit noch immer weit entfernt. Das zeigt der aktuelle Women-on-Board-Index von Fidar.
Geschlechterquote und Mindestbeteiligungsgebot weitgehend umgesetzt
Die Geschlechterquote wird von einem Großteil der Unternehmen umgesetzt: Knapp 80 Prozent der untersuchten 179 Unternehmen erreichen einen Frauenanteil von 30 Prozent im Kontrollgremium. 78 Unternehmen haben einen Frauenanteil von 40 Prozent, 25 ein paritätisch besetztes Kontrollgremium. Das seit drei Jahren geltende Mindestbeteiligungsgebot für Vorstände erfüllen nahezu alle der aktuell 60 unter die Regelung fallenden Unternehmen. Mit Südzucker hat lediglich einer der betroffenen Konzerne eine frauenfreie Chefetage und daher Handlungsbedarf.
Zahl der Unternehmen ohne Frau im Vorstand wieder gestiegen
Insgesamt hat sich der Frauenanteil in den Vorständen in den zehn Jahren seit Einführung des Führungspositionengesetzes vervierfacht, verbleibt aber auf niedrigem Niveau. Auffallend ist, dass die Zahl der Unternehmen, die keine Frau im Vorstand haben, wieder von 65 im Vorjahr auf 70 gestiegen ist.
Die Aufsichtsratsquote macht den Unterschied
Über die zehn Jahre seit der Einführung der Geschlechterquote für Aufsichtsräte betrachtet zeigt sich, dass der Frauenanteil bei den Unternehmen, die der festen Quote im Aufsichtsrat unterliegen, sowohl in den Aufsichtsräten als auch in den Vorständen deutlich höher ist als bei jenen, die nicht unter diese gesetzliche Regelung fallen. Mit dem Inkraftttreten des FüPoG II nahm der Frauenanteil weiter zu. Insgesamt stieg der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der führenden Börsenunternehmen seit 2015 um 17,1 Prozentpunkte auf 37 Prozent. Die aktuell 101 der Aufsichtsratsquote unterliegenden Unternehmen erreichen mit 38,6 Prozent einen höheren Anteil (+17,3). Die 78 nicht unter die Quote fallenden Unternehmen legten auf 34,1 Prozent zu (+18,7). Bei den Vorständen sind die Unterschiede noch deutlicher: Die unter die Aufsichtsratsquote fallenden Unternehmen erzielen einen Höchstwert von 22,9 Prozent (+18), die nicht der Quote unterliegenden Unternehmen liegen bei nur 14,7 Prozent (+9,5).
Frauenförderung unter Druck
"In den vergangenen Jahren hat die Privatwirtschaft erfreulicherweise deutlich mehr Frauen in Aufsichtsräte und Vorstände berufen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen haben maßgeblich zu dieser Entwicklung beigetragen. Es ist entscheidend, dass Unternehmen jetzt nicht nachlassen‚ sondern weiterhin gezielt weibliche Talente fördern", kommentiert Bundesfrauenministerin Karin Prien die aktuellen Zahlen des WoB-Index.
Erst kürzlich hatte sich mit SAP ein DAX-Konzern von seiner Frauenquote verabschiedet und angekündigt, den Frauenanteil nicht weiter gezielt fördern zu wollen. Das international tätige Softwareunternehmen begründete dies mit wachsendem Druck durch die US-Regierung unter Donald Trump. Auch andere deutsche Unternehmen mit US-amerikanischen Niederlassungen dürften in Sachen Diversity-Programme und Frauenförderung unter Druck geraten.
23 Unternehmen mit Zielgröße Null
Während die festen Quoten wirken, stagniert die Entwicklung bei den Zielgrößen zur strategischen Planung des Frauenanteils. Alle untersuchten Unternehmen, die nicht den Quotenregelungen unterliegen, sind verpflichtet, Zielgrößen zum Frauenanteil in Aufsichtsrat, Vorstand und der ersten und zweiten Managementebene festzulegen und zu veröffentlichen. Wie im Vorjahr legen weiterhin 23 Unternehmen mit frauenfreier Vorstandsetage Zielgröße Null fest, planen also nicht, Frauen in den Vorstand zu berufen – der überwiegende Teil davon (18) sind Unternehmen, die nicht der Aufsichtsratsquote unterliegen.
"Es ist zwar ein Erfolg, dass sich seit der Einführung der sanktionierten Begründungspflicht für Zielgröße Null deren Anzahl von 46 auf 23 halbiert hat. Aber die Pflicht, das Ziel von null Frauen zu begründen, reicht alleine offensichtlich nicht aus, die Unternehmen zu einer strategischen Planung mit Frauen in der Führung zu bewegen. Unternehmen, die weiter ohne Frauen planen und dies nicht nachvollziehbar begründen, sollten konsequent sanktioniert werden", so Fidar-Gründungspräsidentin Monika Schulz-Strelow, die den WoB-Index seit der Erstauflage 2011 federführend betreut.
Gesetzliche Regelungen wirken
Insgesamt spricht die Erfolgsbilanz der gesetzlichen Regelungen dafür, die festen Geschlechterquoten auf mehr Unternehmen auszuweiten, so Fidar-Präsidentin Anja Seng: "Wir sollten aus dem Erfolg der gesetzlichen Vorgaben lernen und dafür sorgen, dass sie mehr Reichweite bekommen. Die Geschlechterquote im Aufsichtsrat sollte auf 40 Prozent erhöht und auf alle Unternehmen ausgeweitet werden, die börsennotiert sind oder mehr als 500 Beschäftigte haben. Auch das Mindestbeteiligungsgebot sollte für mehr Unternehmen gelten und in eine feste Quote überführt werden." Dies sieht auch die EU-Führungspositionenrichtlinie vor.
Derzeit sind in Deutschland lediglich 101 Unternehmen börsennotiert und paritätisch mitbestimmt und unterliegen der Aufsichtsratsquote – das Mindestbeteiligungsgebot im Vorstand gilt sogar nur für 60 Unternehmen der Privatwirtschaft.
Das könnte Sie auch interessieren:
Frauenanteil in Aufsichtsräten, Vorständen und Führungspositionen 2025
Diversity Management in Krisenzeiten
Was die Karrierechancen von Frauen hemmt
-
Essenszuschuss als steuerfreier Benefit
408
-
Workation und Homeoffice im Ausland: Was Arbeitgeber wissen müssen
383
-
BEM ist Pflicht des Arbeitgebers
196
-
Vorlage: Leitfaden für das Mitarbeitergespräch
141
-
Probezeitgespräche als Feedbackquelle für den Onboarding-Prozess
137
-
Acht rettende Sätze für schwierige Gesprächssituationen
137
-
Das sind die 25 größten Anbieter für HR-Software
129
-
Der große NLP-Bluff Teil I: Wie alles begann
1228
-
Mitarbeiterfluktuation managen
1184
-
Ablauf und Struktur des betrieblichen Eingliederungsmanagements
116
-
Recruitingmessen richtig vorbereiten
13.01.2026
-
Welche Kanäle für Recruiting und Active Sourcing geeignet sind
13.01.2026
-
Persönliche Kandidatenansprache auf Recruitingmessen
13.01.2026
-
Jobmessen und Karrieremessen 2026 für Recruiter
13.01.2026
-
Drei Thesen zum Benefits-Portfolio der Zukunft
12.01.2026
-
Wie Führungskräfte gelassen und souverän ins neue Jahr starten
09.01.2026
-
Diese HR-Tech-Entwicklungen sollten Sie 2026 verfolgen
08.01.2026
-
2026 – Warum der bAV-Arbeitgeberzuschuss ohne Digitalisierung zum Risiko wird
07.01.2026
-
"HR darf nicht immer auf Erlaubnis warten"
07.01.2026
-
“Nicht das Gehalt erhöhen, sondern den Gehalt”
05.01.2026