Arbeitgeber dürfen für das Weihnachtsgeld eine Stichtagsregelung treffen

Eine tarifliche Regelung, wonach der Anspruch auf eine Sonderzahlung vom Bestand des Arbeitsverhältnisses am 1. Dezember des Jahres abhängt, benachteiligt Arbeitnehmer, die vor diesem Stichtag wegen Erreichens des gesetzlichen Rentenalters aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, nicht unzulässig wegen ihres Alters.
Gemäß § 20 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) haben Beschäftigte, die am 1. Dezember in einem Arbeitsverhältnis stehen, Anspruch auf eine Jahressonderzahlung, deren Höhe zwischen 60 und 90 % des durchschnittlichen Monatsentgelts beträgt. Der ausgeschiedene und klagende Mitarbeiter war seit 1968 bei der beklagten Stadt beschäftigt. Zum 31. Oktober 2009 ist er aufgrund Erreichens des gesetzlichen Rentenalters aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden. Eine Sonderzahlung hat die Arbeitgeberin für das Jahr 2009 an ihn nicht geleistet. Der Kläger vertratdie Auffassung, ihm stehe die Sonderzahlung trotz seines Ausscheidens vor dem 1. Dezember zu. Die tarifliche Regelung diskriminiere ihn wegen seines Alters.
Stichtagsregelung ist rechtens
Die Regelung in § 20 TVöD, wonach Voraussetzung für den Anspruch auf eine Sonderzahlung das Bestehen des Arbeitsverhältnisses am 1. Dezember des Jahres ist, ist rechtswirksam. Insbesondere werden dadurch ältere Arbeitnehmer nicht entgegen den Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) wegen ihres Alters in unzulässiger Weise benachteiligt. Eine unmittelbare Benachteiligung liegt nicht vor, da der Anspruch auf die Sonderzahlung nicht vom Alter des Beschäftigten abhängt. Es sind auch keine Anhaltspunkte erkennbar, dass ältere Arbeitnehmer überproportional von der Regelung betroffen sind (mittelbare Diskriminierung).
Auch andere Beschäftigte, die beispielsweise wegen des Ablaufs eines befristeten Arbeitsvertrags, wegen einer Eigenkündigung oder einer arbeitgeberseitigen Kündigung vor dem 1. Dezember ausscheiden, haben unabhängig von ihrem Alter keinen Anspruch auf die Sonderzahlung (BAG, Urteil vom 12.12.2012, 10 AZR 718/11).
-
Neue Grenzen bei Minijobs und Midijobs zum 1. Januar 2025
9.896
-
Entgeltfortzahlung: Wenn unterschiedliche Krankheiten aufeinander folgen
9.672
-
Änderungen bei Lohnsteuertabellen und Programmablaufplänen für 2025
8.4022
-
Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftsfreunde
7.3411
-
Für Betriebsveranstaltungen gilt ein Freibetrag von 110 Euro
7.173
-
Wann Urlaubsverfall und Urlaubsübertragung möglich sind
6.8694
-
Kind krank? Gesetzliche Regelungen zu Freistellung und Entgeltfortzahlung
6.742
-
Steuerliche Förderung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
6.324
-
Elektrodienstwagen: Aufladen im Betrieb und zuhause
6.17140
-
Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmende bis zu 60 Euro steuerfrei
5.862
-
"Beide Seiten müssen sich besser auf Gehaltsverhandlungen vorbereiten"
11.03.2025
-
Pauschalversteuerung einer Betriebsveranstaltung
10.03.2025
-
Steuerliche Regeln bei mehreren Betriebsveranstaltungen im Jahr
10.03.2025
-
Definition: Was gilt als Betriebsveranstaltung?
10.03.2025
-
Unfallversicherungsschutz bei Betriebsveranstaltungen
10.03.2025
-
Für Betriebsveranstaltungen gilt ein Freibetrag von 110 Euro
10.03.2025
-
Aktuelle Urteile zur Betriebsveranstaltung: Voraussetzungen und Freigrenze
10.03.2025
-
Zu lange Probezeit in befristetem Arbeitsvertrag unzulässig
10.03.2025
-
Krank wegen Heuschnupfen?
07.03.2025
-
Viele erleben Diskriminierung im Job
07.03.2025