Rz. 88
F und M haben beide in der Ehezeit vergleichbare Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben. M hat darüber hinaus Anrechte in der betrieblichen Altersversorgung erworben.
F soll die im hälftigen Miteigentum der Parteien stehende Ehewohnung zu Alleineigentum übertragen erhalten. Die Eheleute sind überein gekommen, dabei den Anspruch der F auf Beteiligung an den Zusatzversorgungen zu verrechnen.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen