Rz. 88

F und M haben beide in der Ehezeit vergleichbare Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben. M hat darüber hinaus Anrechte in der betrieblichen Altersversorgung erworben.

F soll die im hälftigen Miteigentum der Parteien stehende Ehewohnung zu Alleineigentum übertragen erhalten. Die Eheleute sind überein gekommen, dabei den Anspruch der F auf Beteiligung an den Zusatzversorgungen zu verrechnen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge