UVZ-Nr. _________________________ / _________________________
AUFTEILUNG EINES ERBBAURECHTS IN WOHNUNGS- UND TEILERBBAURECHTE GEM. §§ 30 ABS. 2, 8 WEG
Heute, den _________________________
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sind vor mir,
_________________________,
Notar/Notarin in _________________________, in den Geschäftsräumen des Notariats in der _________________________, erschienen:
1. _________________________
– nachstehend "Erbbauberechtigter" genannt –,
2. _________________________
– nachstehend "Grundstückseigentümer" genannt –,
je ausgewiesen durch gültigen amtlichen Lichtbildausweis
Die anwesenden Beteiligten erklärten, dass kein Vertragsteil in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Der Notar verwies auf die Vorschriften des Geldwäschegesetzes und auf die hieraus resultierenden Pflichten. Die notarielle Belehrung über die Angabepflichten nach dem Geldwäschegesetz ist erfolgt.
Die Erschienenen erklärten, nicht auf Veranlassung Dritter oder als Treuhänder für Dritte, sondern auf eigene Rechnung und im eigenen Namen zu handeln.
Die Erschienenen erklärten ferner, weder eine politisch exponierte Person ("PeP") zu sein noch in den letzten 12 Monaten gewesen zu sein. Sie erklärten, auch nicht Familienmitglied, naher Angehöriger oder nahestehende Person einer solchen politisch exponierten Person zu sein.
Die Erschienenen verneinten die Frage des Notars/der Notarin nach einer Vorbefassung i.S.v. § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 BeurkG und baten um Beurkundung folgender Vereinbarungen:
I. Grundbuchstand
1. Erbbaurecht
Im Erbbaugrundbuch des Amtsgerichts _________________________ für die Gemarkung _________________________ Blatt _________________________ ist das Erbbaurecht an dem im Grundbuch von _________________________ Blatt _________________________ unter BVNr. _________________________ verzeichneten Grundstück der Gemarkung Flurstück _________________________, _________________________ straße _________________________, Gebäude- und Freifläche, zu _________________________ qm,
eingetragen, Abt. II Nr. _________________________, und zwar bis zum _________________________.
Erbbauberechtigter: _________________________
Dem vorstehend genannten Erbbaurecht liegt folgender Erbbaurechtsvertrag zugrunde:
– Urkunde vom _________________________, URNr. _________________________, Notar _________________________.
Nachträge hierzu sind:
– Urkunde vom _________________________, URNr. _________________________, Notar _________________________.
Die Erschienenen verweisen nach § 13a BeurkG auf die oben genannten Urkunden, die ihnen bereits vorliegen. Die Erschienenen erklären, dass sie die Vorurkunden vollständig kennen und dass auf erneutes Verlesen der Vorurkunden verzichtet wird. In gleicher Weise verzichten die Erschienenen auf Vorlage zur Durchsicht und auf Beifügung zur gegenwärtigen Urkunde. Auf die Bedeutung der Verweisung wurden die Erschienenen hingewiesen.
Das vorstehend genannte Erbbaurecht ist wie folgt belastet:
Abteilung II:
lfd. Nr. 1: _________________________
lfd. Nr. 2: _________________________
Der jährliche Erbbauzins beträgt derzeit _________________________ EUR.
Abteilung III:
lfd. Nr. 1: _________________________
Das Grundbuch wurde am _________________________ eingesehen.
2. Erbbaugrundstück
Im Grundstücksgrundbuch des Amtsgerichts _________________________ für die Gemarkung _________________________ Blatt _________________________ ist folgender Grundbesitz eingetragen:
Flurstück _________________________, _________________________ straße _________________________, Gebäude- und Freifläche, zu _________________________ qm
Eigentümer: _________________________
Das Grundbuch wurde am _________________________ eingesehen.
II. Aufteilung in Miterbbaurechtsanteile, verbunden mit Sondereigentum
1. Aufteilung
Der Erbbauberechtigte teilt hiermit gemäß §§ 30 Abs. 2, 8 WEG das unter Ziffer I beschriebene Erbbaurecht in einzelne Miterbbaurechtsanteile in der Weise auf, dass mit jedem Miterbbaurechtsanteil das Sondereigentum an einer bestimmten und in sich abgeschlossenen Wohnung (Wohnungserbbaurecht) oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (Teilerbbaurecht) verbunden ist. Die Wohnungen und die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume sind in sich abgeschlossen.
Bei der Aufteilung werden die in der Anlage _________________________ zu dieser Urkunde aufgeführten Miterbbaurechtsanteile gebildet, jeweils verbunden mit dem Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen.
Auf die beiliegenden genehmigten Aufteilungspläne und die Abgeschlossenheits- und Maßangabenbescheinigung wird verwiesen.
Die Anlage _________________________ wird zum Bestandteil der Urkunde erklärt.
2. Inhalt und Wesen des Wohnungs- und Teilerbbaurechts
Der Inhalt des Wohnungs- und Teilerbbaurechts ergibt sich:
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aus den gesetzlichen un... |