Rechtsanwalt Haupt |
Hannover, den 16.5.2019 |
An das
Landgericht Hannover
Volgersweg
30175 Hannover
Berufung
In Sachen
Klaus Müller, Podbielskistr. 50, 30177 Hannover
– Kläger, Berufungskläger –
Prozessbevollmächtigter: RA Haupt, Lessingstr. 10, 30123 Hannover gegen
Franz Schmidt, Leipziger Straße 94, 30324 Hannover
– Beklagter und Berufungsbeklagter –
Prozessbevollmächtigte: 1. Instanz: RAe Kunze & Partner, Marienstr. 5, Hannover
wegen Zahlung
lege ich hiermit namens und in Vollmacht des Berufungsklägers gegen das am 6.4.2019 verkündete Urteil des Amtsgerichts Hannover – Az.: 8 C 144/18 –, zugestellt am 20.4.2019, Berufung ein.
Ich werde in der mündlichen Verhandlung folgende Anträge stellen:
1. |
Das Urteil des Amtsgerichts Hannover vom 6.4.2019 – Az.: 8 C 144/18 – wird wie folgt abgeändert: Der Beklagte wird zur Bezahlung von 4.250,00 EUR an den Kläger verurteilt. |
2. |
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. |
Eine Ausfertigung des angefochtenen Urteils fügen wir anbei.
Die Berufungsbegründung folgt in einem gesonderten Schriftsatz.
Beglaubigte und einfache Abschrift anbei.
Rechtsanwalt
– Anlagen –