Rz. 111
Hatte der Antragsgegner von vornherein nur einen Auftrag zum Kostenwiderspruch erteilt, ändert sich für den Anwalt des Antragstellers nichts. Für den Anwalt des Antragsgegners entstehen die Gebühren dagegen insgesamt nur nach dem Kostenwert. Aus dem Wert der Hauptsache fallen keine Gebühren an.
Beispiel 61: Beschränkter Auftrag zum Kostenwiderspruch, anschließende Rücknahme
Gegen eine einstweilige Verfügung (Wert: 10.000,00 EUR) wird auftragsgemäß Widerspruch nur hinsichtlich der Kosten eingelegt. Der Widerspruch wird vor mündlicher Verhandlung zurückgenommen. Den Kostenstreitwert setzt das Gericht auf 1.217,20 EUR fest (Anwaltskosten Antragsteller + 1,5-Gerichtsgebühr).
Für den Anwalt des Antragstellers bleibt es bei der vollen 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV) aus dem Gesamtwert (§ 43 Abs. 1 GKG).
Der Anwalt des Antragsgegners erhält lediglich eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV) aus dem Kostenwert (§ 43 Abs. 3 GKG). Für eine zusätzliche 0,8-Gebühr (Nrn. 3100, 3101 Nr. 1 VV) aus dem Wert der Hauptsache ist mangels Auftrags kein Raum.
I. |
Anwalt Antragsteller |
1. |
1,3-Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV |
|
798,20 EUR |
|
(Wert: 10.000,00 EUR) |
|
|
2. |
Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV |
|
20,00 EUR |
|
Zwischensumme |
818,20 EUR |
|
3. |
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV |
|
155,46 EUR |
Gesamt |
|
973,66 EUR |
II. |
Anwalt Antragsgegner |
1. |
1,3-Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV |
|
165,10 EUR |
|
(Wert: 1.217,20 EUR) |
|
|
2. |
Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV |
|
20,00 EUR |
|
Zwischensumme |
185,10 EUR |
|
3. |
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV |
|
35,17 EUR |
Gesamt |
|
220,27 EUR |
Rz. 112
Eine Terminsgebühr entsteht auch hier nicht, wenn über die Kosten ohne mündliche Verhandlung entschieden wird. Auch dann sind die Voraussetzungen der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV nicht erfüllt, da über die Kosten ohne mündliche Verhandlung entschieden werden kann (§ 128 Abs. 3 ZPO). Auch eine analoge Anwendung von Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV scheidet aus.
Beispiel 62: Entscheidung über die Kosten ohne mündliche Verhandlung (schriftliches Verfahren)
Gegen eine einstweilige Verfügung (Wert: 10.000,00 EUR) wird auftragsgemäß Widerspruch nur hinsichtlich der Kosten (Wert: 1.217,20 EUR) eingelegt. Hiernach wird im schriftlichen Verfahren nach § 128 Abs. 3 ZPO entschieden.
Abzurechnen ist wie im vorangegangenen Beispiel 61.
Rz. 113
Wird über die Kosten mündlich verhandelt, dann entsteht gem. Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV die Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV.
Beispiel 63: Beschränkter Auftrag zum Kostenwiderspruch mit Verhandlung
Gegen eine einstweilige Verfügung (Wert: 10.000,00 EUR) wird auftragsgemäß Widerspruch nur hinsichtlich der Kosten eingelegt. Hierüber wird verhandelt und entschieden. Den Kostenstreitwert setzt das Gericht auf 1.217,20 EUR fest.
Hinsichtlich der Verfahrensgebühr ist abzurechnen wie in den vorangegangenen Beispielen 60 und 61. Für beide Anwälte entsteht jetzt zusätzlich noch eine Terminsgebühr aus dem Kostenwert.
I. |
Anwalt Antragsteller |
1. |
1,3-Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV |
|
798,20 EUR |
|
(Wert: 10.000,00 EUR) |
|
|
2. |
1,2-Terminsgebühr, Nr. 3104 VV |
|
152,40 EUR |
|
(Wert: 1.217,20 EUR) |
|
|
3. |
Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV |
|
20,00 EUR |
|
Zwischensumme |
970,60 EUR |
|
4. |
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV |
|
184,41 EUR |
Gesamt |
|
1.155,01 EUR |
II. |
Anwalt Antragsgegner |
1. |
1,3-Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV |
|
165,10 EUR |
|
(Wert: 1.217,20 EUR) |
|
|
2. |
1,2-Terminsgebühr, Nr. 3104 VV |
|
152,40 EUR |
|
(Wert: 1.217,20 EUR) |
|
|
3. |
Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV |
|
20,00 EUR |
|
Zwischensumme |
337,50 EUR |
|
4. |
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV |
|
64,13 EUR |
Gesamt |
|
401,63 EUR |
Rz. 114
Die Terminsgebühr entsteht gem. Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV auch dann, wenn über die Kosten zwischen den Anwälten eine Besprechung geführt wird und sich eine mündliche Verhandlung damit erledigt.
Beispiel 64: Beschränkter Auftrag zum Kostenwiderspruch mit Besprechung
Gegen eine einstweilige Verfügung (Wert: 10.000,00 EUR) wird auftragsgemäß Widerspruch nur hinsichtlich der Kosten eingelegt. Hierüber findet eine Besprechung der Anwälte statt, worauf der Widerspruch zurückgenommen wird. Der Kostenstreitwert beläuft sich auf 1.217,20 EUR.
Die Terminsgebühr ist jetzt durch die Besprechung der Anwälte entstanden (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV).
Abzurechnen ist wie im vorangegangenen Beispiel 63.
Rz. 115
Hinzukommen kann auch eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Nr. 1 VV, wenn über die Kosten eine Einigung getroffen wird. Die Einigungsgebühr entsteht dann auch lediglich aus dem Kostenwert.
Beispiel 65: Beschränkter Auftrag zum Kostenwiderspruch mit Besprechung und Einigung
Gegen eine einstweilige Verfügung (Wert: 10.000,00 EUR) wird auftragsgemäß Widerspruch nur hinsichtlich der Kosten eingelegt. Hierüber findet eine Besprechung der Anwälte statt, die mit einer Einigung über die Kosten endet. Der Kostenstreitwert beläuft sich auf 1.217,20 EUR.
Hinsichtlich der Verfahrens- und der Terminsgebühr ist abzurechnen wie in den vorangegangenen Beispielen 62 und 63. Für beide Anwälte entsteht jetzt zusätzlich noch eine Einigun...