Rz. 665

Hier ist einzusetzen, in welcher Höhe auf laufendes Gehalt oder auf eine bestimmte Einmalzahlung, wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Prämien oder Gewinnbeteiligungen verzichtet wird. Es darf nur auf erdiente, aber noch nicht fällig gewordene Anteile für eine Entgeltumwandlungsvereinbarung verzichtet werden.

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