Betriebsvereinbarung zu Zielvereinbarungen
Zwischen _________________________ (Name, Adresse Firma)
und
dem Betriebsrat des Betriebs _________________________ der _________________________ (Name Firma), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________,
wird zur Regelung von Zielvereinbarungen folgende Vereinbarung getroffen:
Präambel
Der Arbeitgeber möchte bei positivem Geschäftsverlauf die Leistungen der Mitarbeiter/Innen – nachfolgend Mitarbeiter – auch wirtschaftlich anerkennend würdigen. Bei Erreichen des budgetierten Jahresergebnisses (alternativ: einer Dividendenausschüttung an die Aktionäre in Höhe von mindestens _________________________) und Erreichen der vereinbarten Ziele soll den von dieser Betriebsvereinbarung erfassten Mitarbeitern daher zusätzlich zu ihrer vertraglichen Vergütung ein Zielerreichungsbonus nach Maßgabe nachfolgender Regelungen gewährt werden.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Betriebsvereinbarung gilt für die Mitarbeiter der Abteilung _________________________ (alternativ: in folgenden Positionen _________________________). Sie gilt nicht für leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG.
(Ggf.: (2) Für Mitarbeiter im rentennahen Alter (drei Jahre vor Erreichen des gesetzlichen Regelrentenalters) ist die Teilnahme freiwillig.)
§ 2 Festlegung der Ziele/Zielvereinbarung (alternativ: Zielvorgaben)
(1) Die Ziele werden zwischen Mitarbeiter und dem unmittelbaren Vorgesetzten jährlich spätestens bis zum _________________________ für das folgende Kalenderjahr (alternativ: Geschäftsjahr) im Voraus vereinbart und schriftlich niedergelegt. Erfolgt bis zum _________________________ keine Einigung, werden die Ziele vom unmittelbaren Vorgesetzten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Ziele des Vorjahres bestimmt.
Alternativ: Die Zielvorgaben für den einzelnen Mitarbeiter (alternativ: die Abteilung) werden jährlich spätestens bis __________________________________________________ für das folgende Kalenderjahr (alternativ: Geschäftsjahr) durch den Arbeitgeber festgelegt und schriftlich niedergelegt.
(Ggf.: (2) Für Mitarbeiter ohne Führungsaufgaben können Zielvorgaben auch als Gruppenziele vorgegeben werden.)
§ 3 Ziele, Wertung der Zielerreichung, Budgeterreichung/Dividendenausschüttung als Voraussetzung der Bonuszahlung
(1) Die Ziele setzen sich aus _________________________ Zielkategorien zusammen, die für die Zielerreichung und die daran anknüpfende Höhe der Boni wie folgt gewichtet werden:
(z.B.:
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Unternehmensziel: Dies betrifft den durch den Arbeitgeber für das kommende Kalenderjahr (Geschäftsjahr) festzulegenden Zieljahresumsatz, dessen Erreichung sich nach den Feststellungen zum Jahresabschluss richtet (alternativ: Jahresgewinn nach _________________________ (Angabe der Berechnungsmodalitäten)) |
▪ |
Die Erreichung des Unternehmensziels wird mit _________________________ % gewichtet. |
▪ |
Team-/Abteilungsziel: Dies umfasst das durch den Teamleiter/Abteilungsleiter jeweils für das Team/die Abteilung definierte _________________________ (Einfügung, z.B. (Umsatz-) Ziel/Handlungsziel/Erfolgsziel etc.). Die Erreichung des Team-/Abteilungsziels wird mit __________________________________________________ % gewichtet. |
▪ |
Individuelles Ziel: Dies umfasst das durch den Teamleiter/Abteilungsleiter für den einzelnen Mitarbeiter festgelegte individuelle Ziel (alternativ: die durch den Team-/Abteilungsleiter gemeinsam mit dem einzelnen Mitarbeiter vereinbarten individuellen Ziele). Erfasst werden z.B. fachliche Entwicklungsziele, Qualifizierungs- und Fortbildungsziele, Umsatzziele, Kostensenkung, Kundenzufriedenheit, Führungskompetenz, Sozialkompetenz, Teamfähigkeit oder auch Qualitätsverbesserung (ggf.: weitere/Alternativen). Der Mitarbeiter soll hierzu Vorschläge unterbreiten. Die Erreichung des individuellen Ziels wird mit _________________________ % gewichtet. |
(Ggf.: Einfügung weiterer oder anderer Zielkategorien)
(2) Die Ziele sind genau zu definieren. Soweit möglich, sind Minimalziele, Zielerwartung und Maximalziele anzugeben. Das Minimalziel stellt das Resultat dar, ab dem eine Berücksichtigung bei der variablen Vergütung erfolgt. Die Zielerwartung stellt die zu 100 % durch besonderen Einsatz realistischerweise erreichbare Zielvorgabe dar. Das Maximalziel bezeichnet die Zielerreichung, bis zu der eine Berücksichtigung bei der variablen Vergütung erfolgt.
(3) Voraussetzung für die Entstehung des Bonusanspruchs ist das Erreichen des budgetierten Jahresergebnisses (alternativ: eine Dividendenausschüttung an die Aktionäre in Höhe von mindestens) sowie eine Zielerreichung des jeweiligen Mitarbeiters von insgesamt (alternativ: in jeder Zielkategorie) mindestens _________________________ (z.B. 60 %).
Zwischen _________________________ % und 100 % wird der Bonusanspruch anteilig gewährt. Wird das Ziel überschritten, erfolgt eine anteilige Erhöhung als Bonus bis zu maximal...