Rz. 1018

 
Praxis-Beispiel

Arbeitnehmer, die bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem die für sie maßgebliche Kündigungsfrist endet, die Voraussetzungen für eine Jubiläumszusage nach Maßgabe der Betriebsvereinbarung vom (…) erworben hätten, wäre ihr Arbeitsverhältnis nicht infolge der in § 1 dieses Sozialplans beschriebenen Betriebsänderung beendet worden, erhalten die reguläre Jubiläumszusage. Arbeitnehmer, die bis zum Ende des darauf folgenden Kalenderjahres die Voraussetzungen für eine Jubiläumszusage erworben hätten, erhalten (…) % der Jubiläumszusage. Für Fälligkeit und Auszahlung der Jubiläumszusage gelten die Vorschriften dieses Sozialplans für Abfindungen entsprechend.

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